© New Africa - AdobeStock.com Familie und Beruf des wegfallenden Einkommens. Außerdem fördert der Staat eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in der Familie: Machen beide Eltern vom Angebot des Elterngelds oder des ElterngeldPlus Gebrauch, können sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen längeren Zeitraum davon profitieren. Elterngeld Die Leistungsarten des Elterngeldes (Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus) sind individuell kombinierbar. Basiselterngeld mit voller Elterngeldauszahlung kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Im Fall von besonders zu früh geborenen Kindern erhalten die Eltern als Sonderregelung gestaffelt zusätzliche Elterngeldmonate. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld-Plus kann Elterngeld länger ausgezahlt werden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für mindestens zwei bis maximal vier weitere Monate Elterngeld-Plus zu beziehen, wenn beide Elternteile in diesen mindestens zwei bis maximal vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eine Bewilligung wirkt maximal für die letzten drei Lebensmonate zurück. es sowohl Müttern als auch Vätern leichter, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken und für ihr Kind da zu sein. Beide Elternteile haben gegenüber ihrem Arbeitgeber den gesetzliche Anspruch, Elternzeit zu nehmen und damit eine Auszeit vom Beruf zu machen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Das schafft erhebliche Freiräume für die Familie. Vor allem Mütter sollten dabei jedoch den Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Vorsorge für eine bedarfsgerechte Rente nicht aus den Augen verlieren. Kontakt zum Arbeitgeber zu halten, ist gerade in dieser Lebensphase sehr wichtig. Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, davon kann ein Anteil auch flexibel bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich. Bedingt durch die geringere Arbeitszeit sinkt auch das Einkommen der Familie und das zu einem Zeitpunkt, an dem zusätzliche Ausgaben selbstverständlich nötig sind. Hier unterstützt das Elterngeld oder das ElterngeldPlus, denn es ersetzt einen Teil 1. Vereinbarkeit Familie und Beruf Elterngeld, Krankengeld, Haushaltshilfe, Freistellung, Teilzeit, flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten, Anerkennung der Pflegezeit und vieles andere mehr sollen Ihnen dabei helfen, Familien- und Erwerbsleben leichter zu vereinbaren. Im Folgenden wird näher auf das Elterngeld und das Landeserziehungsgeld eingegangen, da hierfür das Sozialamt des Landkreises Leipzig zuständig ist. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Unterstützung und Hilfestellungen in nahezu allen Lebenslagen. Aktuelle und zuverlässige Informationen rund um das Thema Familie erhalten Sie auf der Seite www.familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort finden Sie auch Online-Rechner zur einfachen Berechnung von Leistungsansprüchen, Videos, Formulare, eine Suchfunktion für Ansprechpartner und vieles andere mehr. 1.1 Elternzeit und Elterngeld Viele Eltern möchten nach der Geburt die Arbeitszeit reduzieren oder eine Pause einlegen, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Familie finanziell abgesichert ist. Die Möglichkeiten von Elternzeit und Elterngeld machen 38
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