Familienbroschüre Landkreis Leipzig

© Svitlana - AdobeStock.com Umgang mit der Straftat und den Folgen an. Die Jugendstaatsanwälte bzw. Jugendgerichte sanktionieren Jugendliche und als Heranwachsende (über 18 Jahre) geltende Straftäter u.a. mit · Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Hilfen zur Erziehung) · Zuchtmitteln (Verwarnung, Auflagen Jugendarrest) und · Jugendstrafe (Haft). Auch bei (Berufs-)Schulpflichtverletzung wird die Jugendhilfe im Strafverfahren aktiv. Grundlage dafür stellt die Umwandlung des Bußgeldbescheides dar, der an die Eltern gerichtet ist. Wenn also Eltern die Geldbuße (berechtigter Weise) nicht zahlen, haben sie die Möglichkeit, diese in gemeinnützige Freizeitarbeit umwandeln zu lassen. Dann erlässt das Gericht einen Beschluss, aus dem hervorgeht, welche Anzahl der Arbeitsstunden in welchem Zeitraum zu leisten ist. Im persönlichen Gespräch beim Jugendamt wird eine Einsatzstelle vermittelt. Die wichtigsten Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren · bei erstmals und nur gering straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden werden erzieherische Maßnahmen eingeleitet um die Erhebung der Anklage und damit die förmliche Hauptverhandlung zu umgehen · bei wiederholten oder schweren Delikten werden die angeklagten Jugendlichen und ihre Eltern sowie die Heranwachsenden vor, während und nach ihrer Hauptverhandlung betreut · die persönliche Situation wird erörtert und festgestellt, ob bei dem jugendlichen/heranwachsenden Täter ein erzieherischer Bedarf oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegen · Beratung und Begleitung der jugendlichen Straftäter und ihrer Eltern sowie der Heranwachsenden mit dem Ziel, Fehlentwicklungen zu korrigieren · Vermittlung von Hilfen der Jugendhilfe und von Maßnahmen nach Jugendgerichtsgesetz (z.B. zur Vermeidung von Untersuchungshaft, Betreuung, Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Arbeit) · Betreuung von inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden und Unterstützung der Wiedereingliederung · Sozialpädagogische Stellungnahmen für Gerichte und Staatsanwaltschaft die helfen, die erzieherisch richtige, sich an der Persönlichkeit der Jugendlichen orientierende, Entscheidung zu finden Das Jugendamt ist unabhängig von der Justiz. Es ist im Strafverfahren ein wichtiger Ansprechpartner und Helfer und begegnet den Jugendlichen und ihren Eltern sowie den Heranwachsenden unvoreingenommen. Jugendamt – Jugendhilfe im Strafverfahren Besucheradresse: Karl-Marx-Str. 22 | Haus 2 | 04668 Grimma Tel. 03433 241-2342 | thomas.santa@lk-l.de Grimma, Bahnhof (Zug/Bus) Postanschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Jugendamt | JuhiS Stauffenbergstr. 4 | 04550 Borna 2.4 Sucht und Suchtprävention Suchterkrankungen, übermäßiger Substanzkonsum und verhaltensbezogene Abhängigkeitserkrankungen zählen in Deutschland zu den häufigsten Gesundheitsproblemen. In den drei Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen des Landkreises Leipzig werden jährlich ca. 1.500 Klienten betreut. Die aktuellen Zahlen zeigen den nach wie vor notwendigen Unterstützungsbedarf. Eine besondere Herausforderung ist die zunehmende Breite von Suchtproblemen z.B. im Zusammenhang von neuen psychoaktiven Substanzen oder im Bereich der Medienabhängigkeit. Personen mit alkoholbezogenen Störungen sind mit etwa 50% der Beratungen zahlenmäßig am stärksten vertreten. Suchtprävention Das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig bietet Präventionsveranstaltungen in Kindereinrichtungen, Schulen und Freizeiteinrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Elternveranstaltungen an. Themenschwerpunkte sind hierbei stoffgebundene Süchte wie Drogen (legale/ illegale) als auch stoffungebundene Abhängigkeiten, wie etwa Essstörungen, Spielsucht und (Online-) Mediensucht. Gunar Rietzsch-Matros Bahnhofstr. 5 | 04668 Grimma Tel. 03433 241 2443 | gunar.rietzsch-matros@lk-l.de Grimma, Bahnhof (Zug | Bus) Suchtberatungsstellen Mit klientenzentrierten Beratungen versucht der Landkreis Leipzig diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen: · Hilfe und Unterstützung bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten, Glücksspiel, Essstörungen, Nikotin · Beratung und Behandlung von Betroffenen und Angehörigen · Hilfe in Krisensituationen · Aufsuchende Hilfe möglich · Therapie: Vorbereitung und Vermittlung · Ambulante Begleitung im Leben ohne Suchtmittel · Nachsorgebehandlung · Unterstützung bei Behördengängen · Unterstützung von Selbsthilfegruppen Gesundheitsamt Grimma Koordinatorin Suchthilfe Ansprechpartner: Frau Junghans Karl-Marx-Str. 17 | 04668 Grimma Tel. 03437 9842457 | jana.junghans@lk-l.de Grimma, Bahnhof (Zug | Bus) Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Karl-Marx-Str. 17 | Haus 5a | 2. OG | 04668 Grimma Tel. 03437 9416464 sbb-grimma@traegerwerk-sachsen.de Grimma, Bahnhof (Zug | Bus) Gesundheitsamt Borna Stauffenbergstr. 4 | Haus 6 | 04552 Borna Ansprechpartner: Frau Borschan | Tel. 03433 2412473 esther.borschan@lk-l.de Frau Pfeifer | Tel. 03433 2412474 carolin.pfeifer@lk-l.de Herr Salzmann | Tel. 03433 2412475 michael.salzmann@lk-l.de Borna (b. Leipzig), Bahnhof (Bus) | Borna (Leipzig) (Zug) DRK Kreisverband Leipzig-Land e.V. Kirschallee 1 | 04416 Markkleeberg Tel. 0341 35411221 suchtberatung@drk-leipzig-land.de Markkleeberg, Sonnesiedlung (Bus) 29

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