Familienbroschüre Landkreis Leipzig

2. Besondere Lebenslagen und Krisen 2.1 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Hinter dem Kürzel ASD steht ein professionelles Team von in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik ausgebildeten Menschen. Sie verfügen auch über psychologische Kenntnisse und bilden im Jugendamt ein eigenständiges Sachgebiet. Der ASD bietet · Information und Beratung · Unterstützung und Hilfe für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Eltern, Kinder und Jugendliche, je nach Problem- und Notlage Der ASD hilft, berät und unterstützt · in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung sowie Sorgerechts- und Umgangsregelungen · bei persönlichen und familiären Problemen · in Krisen- und Notsituationen bis hin zur Vermittlung ambulanter und stationärer Angebote · Kinder und Jugendliche bei Problemen in der Familie, in Schule und Ausbildung! Die Hilfsmöglichkeiten und -angebote werden abgesprochen und auch Hausbesuche durchgeführt. Wir beraten kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Des Weiteren hilft und vermittelt der ASD im Umgang mit anderen Ämtern. Wenn der ASD selbst keine passgenauen Hilfen anbieten kann, vermittelt er auf Wunsch an andere Behörden, Ämter, Beratungsstellen und Dienste weiter. Jugendamt – Allgemeiner Sozialer Dienst Besucheradresse: Karl-Marx-Str. 22 | Haus 2 | 04668 Grimma Tel. 03433 2412310 | jugendamt@lk-l.de Grimma, Bahnhof (Zug | Bus) Postanschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Jugendamt | ASD Stauffenbergstr. 4 | 04550 Borna 2.2 Kinder- und Jugendnotdienst Landkreis Leipzig Abends und am Wochenende, also immer Dann wenn das Jugendamt geschlossen ist, übernimmt der kiju-Notdienst besondere Aufgaben: · Er ist Anlaufstelle für Meldungen zu mutmaßlichen Kindeswohlgefährdung, · bearbeitet diese und · schätzt das Gefährdungsrisiko ein. · Selbstmelder werden aufgenommen. Tägliche Aufgaben des kiju-Notdienst · Schutz, Versorgung, Betreuung, Beratung rund um die Uhr an 365 Tagen · Unterstützung bei Gesprächen z. B. mit Eltern, Schule, Jugendamt oder anderen Einrichtungen · Klärung und Vermittlung von Hilfeangeboten zur Krisenbewältigung Der Kinder- und Jugendnotdienst verfügt über acht 8 Plätze für Jungen und Mädchen im Alter von 0 bis zum 18. Lebensjahr im Bereich der Inobhutnahme. Kiju Notdienst Tanndorfer Fürstenweg 5 | 04680 Tanndorf (Colditz) Tel. 034381 55644 | Mobil 0152 02088104 inobhutnahmen@bsw-muldental.de Tanndorf, Bahnhof (Zug / Bus) 2.3 „Mist gebaut“ – was nun? Jugendhilfe im Strafverfahren Wird jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren eine Straftat vorgeworfen, setzt sich ein komplexes Räderwerk in Gang. Die Jugendlichen und ihre Eltern bzw. die Heranwachsenden werden mit der Polizei, der Jugendstaatsanwaltschaft, den Jugendgerichten und dem für Laien schwierigen Prozedere des Ermittlungs- und Strafverfahrens konfrontiert. Zu den Fragen nach Folgen für das weitere Leben, richtigen Erziehungsmaßnahmen und der Wiedergutmachung kommt die Unsicherheit im Verfahren hinzu. Speziell geschulte Sozialarbeitende im Jugendamt sind dazu da, Jugendliche und deren Eltern sowie Heranwachsende während eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens zu begleiten. Sie bieten Hilfe in den Abläufen des Verfahrens, aber auch im 28

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