Familienbroschüre Landkreis Leipzig

1.2 Gesund beginnt im Mund – Zahnpflege Auch Milchzähne müssen gepflegt werden, denn Karies an den Milchzähnen kann zur Schädigung der nachfolgenden bleibenden Zähne führen. Die gute Nachricht: Frühkindliche Karies ist vermeidbar. Das tägliche Ritual des Zähneputzens gehört ebenso dazu wie die regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt. Die Zahngesundheit hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert, dennoch sind etwa 11% der Zwei- bis Dreijährigen von der frühkindlichen Karies und ihrer Sonderform, der Nuckelflaschenkaries, betroffen. Was Kinder und Jugendliche mundgesund erhält erfahren Sie unter: www.lagz-sachsen.de Über die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung: 1. Termin: 2,5–3,5. Lebensjahr 2. Termin: 4,5. Lebensjahr 3. Termin: 5.–6. Lebensjahr engagiert sich das Gesundheitsamt in Kitas und Schulen für eine bessere Zahngesundheit unserer Kinder. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Landkreis Leipzig Tel. 03437 984-2427 | gesundheitsamt@lk-l.de 1.3 Impfschutz für Kinder und Jugendliche Die Schutzimpfungen dienen der eigenen Gesundheit und verhindern die Weiterverbreitung von Krankheiten. Sie schützen damit Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Individual- und Kollektivschutz). Die Impfberatungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes orientieren sich an den Empfehlungen der der Sächsischen Impfkommission (SIKO), nachzulesen unter: www.gesunde. sachsen.de/impfempfehlung-4652.html Bei jeder Untersuchung beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird der Impfschutz des Kindes kontrolliert und eine individuelle Impfempfehlung ausgesprochen. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Landkreis Leipzig Herr Purschwitz Tel. 03433 241-2427 | gesundheitsamt@lk-l.de 2. Entwicklungsschwierigkeiten und/ oder Behinderungen Mitunter verläuft die kindliche Entwicklung nicht wie erwartet. Möglicherweise wird im familiären Umfeld, in der Kindertageseinrichtung oder auch bei den Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) deutlich, dass Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Dann ist die sozialpädiatrische Untersuchung im Gesundheitsamt mit Beratung zu den Hilfsangeboten sinnvoll. Wenn Maßnahmen der Eingliederungshilfe, wie Frühförderung, Kita-Integration oder Schulbegleitung in Anspruch genommen werden, ist meistens eine Begutachtung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. 20 Starke Partnerin – für eine gesunde Entwicklung

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