Wo? Was? Jugendamt | Notar | Standesamt Vaterschaftsanerkennung Sorgerechtsklärung für ledige Paare Krankenkasse Bundesversicherungsamt Bonn Mutterschaftsgeld beantragen (Dokument vom Frauenarzt) Geburtsklinik Information und Anmeldung Hebamme Vorsorge / Nachsorge / Rückbildungsgymnastik Arbeitgeber Elternzeit beantragen Schwangerenberatung Erstausstattung Kind / er Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de Zuordnung der Elternzeit übermitteln Jobcenter Mehrbedarf für Schwangere Erstausstattung Kind(er) / Wohnung Agentur für Arbeit-Familienkasse Elterngeldstelle/Sozialamt | Jugendamt Anträge besorgen: Kindergeld / -zuschlag Elterngeld, ggf. Unterhaltsvorschuss 1.8 Checkliste Behördengänge vor der Geburt 1.5 Schwangerschaftskonfliktberatung Die soeben genannten Stellen führen die nach § 219 StGB erforderliche Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen damit Frauen in eigener Verantwortung über den Abbruch oder die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden können. Dazu werden Schwangere über alle medizinischen, sozialen und juristischen Aspekte informiert und zudem praktische Hilfen aufgezeigt, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft sowie die Lage von Mutter und Kind erleichtern können. Entscheidet sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, kann sie diesen in den regionalen Kliniken durchführen lassen und erhält auch ein Nachbetreuungsangebot. Die Beratung beinhaltet ebenfalls die Aufklärung über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. 1.6 Vertrauliche Geburt Keine Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Jede hat das Recht, bei den Schwangerschaftsberatungsstellen während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu erhalten. Die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt soll heimliche Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen unnötig machen. Diese anonyme Hilfe und Beratung ist speziell für Frauen, die nicht mehr weiterwissen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und niemanden haben, der sie unterstützt. Bundesweit gibt es eine kostenlose Nummer, unter der ratsuchende Schwangere anonym und sicher anrufen können: 0800 4040020. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.geburt-vertraulich.de 1.7 Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit Eine unschädliche Menge Alkohol gibt es nicht. Jede auch kleinste Menge an alkoholhaltigen Getränken gefährdet das gesunde Aufwachsen und eine optimale Entwicklung Ihres Kindes. Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich etwa 4.000 Kinder mit der fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD) und den damit verbundenen körperlichen Missbildungen und geistigen Behinderungen geboren werden. Alkohol ist ein Zellgift, das durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangt. Schädigungen, die durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft hervorgerufen werden können, zeigen sich z. B. durch körperliche Beeinträchtigungen (Minderwuchs, Gesichtsveränderungen, organische Schäden) und / oder geistige Entwicklungsstörungen. Einige körperliche und vor allem geistige Beeinträchtigungen bei FASD-Betroffenen treten erst Jahre später auf. Sie äußern sich in Konzentrationsschwäche, verzögerter Sprachentwicklung, Hyperaktivität und einem gestörten Sozialverhalten. Ob Kindergarten, Schulzeit, Ausbildung, Wohnen oder Arbeitsmarkt: In allen Lebensphasen sind die FASD-Betroffenen auf Hilfe angewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter www.iris-plattform.de www.fasd-deutschland.de www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/ alkohol-in-der-schwangerschaft 11
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