Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Zeichnen von Schaltplänen • Programmieren von Systemen • Verlegen von Kabeln • Ausrüstungen der Maschinen • Montieren und Installieren der Anlagen (Industrieanlagen wie Produktions- und Betriebsanlagen; gebäudetechnische Anlagen wie Heizungs- oder Abwassersysteme; energietechnische Anlagen wie Wärmekraftwerke; automatisierte Anlagen wie Roboter in der Fertigungsstraße und elektrotechnische Anlagen, die mit Hochspannung als Antriebsquelle arbeiten) • Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken • Übergabe an den Auftraggeber • Durchführen von Serviceleistungen • Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf • Diverse Fachrichtungen: Automatisierungs- und Systemtechnik, Automatisierungstechnik, Betriebstechnik, Energie- und Gebäudetechnik, Gebäude- und Infrastruktursysteme, Gebäudesystemintegration, Geräte und Systeme, Informations- und Systemtechnik sowie Maschinen und Antriebstechnik Beschäftigungsmöglichkeiten bieten u. a. Unternehmen im Bereich Automatisierungstechnik, Maschinen- und Werkzeugbau und in der Elektroinstallation (z. B. in der technischen Gebäudeausrüstung). Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Mathematik, Werken/Technik, für einige FR zusätzlich in Informatik, Englisch • Technisches Verständnis • Handwerkliche Begabung • Gute Auge-Hand-Koordination • Kunden- und Serviceorientierung • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Handwerk und Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre (m/w/d) Elektroniker Ausbildungsangebote Seite: 55 Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 26
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