Familienbroschüre Bautzen

Recht für Familien | Viele Wege. Gute Informationen. Besondere Regelungen gibt es für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstags des Kindes: hier muss die Anmeldung bereits 13 Wochen zuvor erfolgen, maximal können 24 Monate Elternzeit genommen werden. Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt. Arbeitgeber können einen Antrag auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit nur innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen. Ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt. Auch Großeltern können zur Betreuung und Erziehung ihres Enkelkindes Elternzeit beanspruchen, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich im letzten bzw. vorletzten Jahr einer vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen Ausbildung in Vollzeit befindet. Kinderkrankengeld Berufstätige Eltern können Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause versorgen müssen und deshalb kein Arbeitsentgelt bekommen. Sind sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ist ihr Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, sie für 30 Tage pro Kind und Jahr – bei mehr als zwei Kindern maximal 65 Tage – von der Arbeit freizustellen und das Entgelt weiterzuzahlen. Das gilt für den Vater genauso wie für die Mutter. Bei Alleinerziehenden sind es 60 Tage pro Kind und Jahr, maximal 130 Tage. Manchmal zahlt ein Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, zum Beispiel, weil der Tarifvertrag das so regelt. Dann springt die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Auch Selbstständige und andere Berufstätige, die kein Arbeitseinkommen haben, während sie ihr krankes Kind pflegen, können das Kinderkrankengeld erhalten – wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind: Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen. Das Kind ist gesetzlich versichert. Im Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen könnte. Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld. Ein Arzt bescheinigt, dass Ihr erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze. Die Kindkranktage eines Elternteils können in der Regel nach Absprache mit der Krankenkasse auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn dieser die Tage aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht selbst geltend machen kann. Die Übertragung ist möglich, wenn beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Viele Wege. Gute Informationen. ZZZ EDXW]HQ GH Das virtuelle Stadttor von Bautzen ZZZ EDXW]HQ GH MREERHUVH Interessante Stellenangebote und -gesuche ZZZ IDFHERRN FRP VWDGWEDXW]HQ Aktuelle Informationen, Fotos und Diskussionen über Bautzen ZZZ LQVWDJUDP FRP 6WDGW%DXW]HQ Bautzens Schönheiten in Bildern ZZZ \RXWXEH FRP 6WDGW%DXW]HQ Der offizielle Videokanal der Stadt Bautzen ZZZ IDFHERRN FRP YRJWEDXW]HQ Der erste Ansprechpartner im Rathaus: Oberbürgermeister Karsten Vogt ZZZ SLQWHUHVW GH VWDGWEDXW]HQ Lass dich inspirieren und entdecke den Geheimtipp Bautzen! Bautzener Termine Das monatliche Veranstaltungsheft mit allen Ausgehtipps für die ganze Familie. Jeden Monat neu in zahlreichen Auslagestellen in der Stadt sowie auf ZZZ EDXW]HQ GH 34

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