Familienbroschüre Bautzen

Familie und Geld Frist/Dauer Landeserziehungsgeld ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes zu stellen. Rückwirkend wird Landeserziehungsgeld nur für den Monat vor Antragstellung gewährt. Landeserziehungsgeld kann beginnend im 2. oder beginnend im 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Leistungsbezug im 2. Lebensjahr 1. Kind: fünf Monate je 150Euro 2. Kind: sechs Monate je 200Euro ab 3. Kind: sieben Monate je 300Euro Leistungsbezug im 3. Lebensjahr 1. Kind: neun Monate je 150Euro 2. Kind: neun Monate je 200Euro ab 3. Kind: zwölf Monate je 300Euro Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Andernfalls gilt der gleiche Leistungsumfang wie bei Leistungsbezug im 2. Lebensjahr. Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung. Die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende liegt bei 21.600 Euro und bei Paaren liegt es bei 24.600Euro. Diese Grenzen erhöhen sich um 3.140Euro für jedes weitere Kind des Berechtigten oder seines (Ehe-/Lebens-) Partners, für das Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gezahlt werden. Keine Auswirkung auf das Landeserziehungsgeld haben z.B. folgende Sozialleistungen; Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, BAföG. Das Landeserziehungsgeld ist nicht zu versteuern, nicht pfändbar und wird bei der Berechnung anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen (z.B. ALG II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung, Wohngeld) nicht als Einkommen berücksichtigt. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt im Sinne des § 32 b Einkommensteuergesetz (EStG). Kontakt Landratsamt Bautzen Sozialamt | Elterngeldstelle Rathenauplatz 1 | Tel. 03591 5251-50290 elterngeld@lra-bautzen.de www.landkreis-bautzen.de Sächsischer Familienpass Familien mit mehreren Kindern soll der Zugang zu kulturellen Einrichtungen erleichtert werden. Einen Familienpass erhalten: Eltern, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind. Dazu ist der aktuelle Kindergeldbescheid vorzulegen. Der Familienpass ist kostenfrei, einkommensunabhängig und gilt für 2 Jahre für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und 1 Jahr, wenn mindestens 1 Kind über 18 Jahre alt ist. Die Ausgabe erfolgt im Bautzener-Bürger-Service, Innere Lauenstr. 1 (Eingangsbereich). Familienpass-Angebote in Bautzen Deutsch-Sorbisches Volkstheater (ermäßigter Eintritt) Sorbisches Museum (ermäßigter Eintritt) Museum Bautzen (kostenfrei) Spreebad Bautzen (ermäßigt) © Dilok - AdobeStock.com 29

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