© Looker_Studio - AdobeStock.com Familie und Geld Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, ElterngeldPlus, Landeserziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn, Wohngeld – Familien können von einer ganzen Reihe staatlicher Leistungen profitieren. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über verschiedene staatliche Leistungen und bei welcher Behörde diese beantragt werden können. Kinderreiche Familien werden auch in Bautzen mit dem Sächsischen Familienpass besonders unterstützt - und erhalten damit unabhängig vom Einkommen einen erleichterten Zugang zu den Angeboten der Bautzener Kultureinrichtungen. Eltern mit einem geringen Einkommen erfahren Hilfe, indem die Kosten für den Besuch von Kinderkrippe, Tagesmutter, Kindergarten und Hort übernommen werden. Für bestimmte Ausbildungen kann in Abhängigkeit vom Einkommen BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden. Auch dafür finden Sie auf den folgenden Seiten die richtigen Ansprechpartner. Kindergeld Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen. Kinderzuschlag zum Kindergeld Der Kinderzuschlag kann bis zu 250 Euro monatlich pro Kind betragen. Die Leistung wird Eltern gezahlt, die aus eigenem Einkommen oder Vermögen im Wesentlichen ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den der Kinder bestreiten können. Wer beispielsweise für minderjährige Kinder im eigenen Haushalt Kindergeld erhält und dessen Antrag auf Arbeitslosengeld II wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde, sollte prüfen lassen, ob für ihn nicht ein Kinderzuschlag gewährt werden kann. Das Merkblatt und Antragsvordrucke gibt es bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit oder im Internet. Agentur für Arbeit Neusalzaer Str. 2 | Tel. 0800 4555500 oder 03591 662222 www.arbeitsagentur.de (mit Download aller Formulare) Elterngeld Elterngeld wird für die ersten 12 bzw. 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Bedingung ist, dass der Antragssteller maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig ist. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 65% des Durchschnittsgehalts der 12 Monate vor Geburt des Kindes. Berechnungsgrundlage ist dabei das Bruttogehalt, das um rund 21 Prozent für Steuer und Sozialabgaben reduziert wird. Maximal werden 1.800Euro Elterngeld gezahlt, mindestens 300Euro (einkommensunabhängig). Bei Nettoeinkommen ab 1.240Euro werden nur 65% ersetzt. Wenn Sie weniger als 1.000Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100%. Je 2Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1%. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung. Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Von jedem Elternteil ist ein eigenständiger Antrag zu stellen, in dem ein Bezug oder ein beabsichtigter Bezug des Elterngeldes durch den anderen Elternteil anzuzeigen ist. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Familie und Geld 26
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