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Sicherheit und Unterstützung zu Hause

Mit zunehmendem Alter sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Häufig sind ältere Menschen dann nicht mehr in der Lage, die alltäglichen Dinge im Haushalt eigenständig auszuführen. Durch kleine Hilfen lässt sich der Wunsch vieler Senioren, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen.

Essen auf Rädern

Dieser Menü-Bringdienst wird von sozialen Einrichtungen, Hilfsorganisationen und auch Privatunternehmen angeboten. Er richtet sich vor allem an ältere Menschen, die sich ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können oder wollen. Geliefert werden normale Hauptmahlzeiten, die meist wöchentlich aus einem Angebot gewählt werden können. Viele Anbieter haben inzwischen zusätzlich Vorsuppen, Salate, Desserts u. v. m. in ihren Lieferumfang aufgenommen. Bei den meisten Bringdiensten stehen auch spezielle Schon- bzw. Diätkost, Vollwert- oder vegetarische Gerichte auf der Speisekarte.

Haushaltsdienste

Professionelle oder ehrenamtliche Organisationen bzw. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Institutionen und Vereine bieten ein breites Spektrum entsprechender Dienstleistungen an. So ist von der Hilfe im Haushalt, der Erledigung von Einkäufen, Unterstützung bei der Gartenpflege, bei kleineren Reparaturen und der Begleitung zu Arztbesuchen bis hin zur Hilfe bei Behördengängen jede denkbare Unterstützung erhältlich.

A-Team GmbH
Rochusstraße 13, 55411 Bingen
Telefon: 06721 7015302
Internet: www.ateam-pflegedienst.de

AWO - Mobile Soziale Dienste
Saarlandstraße 30, 55411 Bingen
Telefon: 06721 42600
Internet: https://awo-blog.info/site/kreisverband-mainz-bingen/

Martina Wagner - Familienbetreuung
Rheinstraße 2, 55413 Niederheimbach
Telefon: 06743 6919

adele - autonom im Alter leben
Betreuung und Alltagsbegleitung
Gabi Waldhausen
Weingartenstraße 14, 55422 Bacharach
Telefon: 06743 9653149
E-Mail: info@adele-online.de
Internet: www.adele-online.de

Seniorensicherheitsberater in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Seit November 2023 gibt es in der Verbandsgemeinde fünf neue Seniorensicherheitsberater (SfS), so dass nun sechs Personen ehrenamtlich mit der Beratungstätigkeit betraut sind.

Was sind Seniorensicherheitsberater?

Die Seniorensicherheitsberater sind eine Gruppe ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Schutz ihrer Mitbürger - insbesondere der Senioren - einsetzen.

Sie werden von der Polizei ausgebildet und anschließend vom Landkreis in ihr Ehrenamt berufen. Sie werden regelmäßig fortgebildet und über aktuelle Kriminalitätsphänomene informiert. Sie wollen für Seniorinnen und Senioren in Fragen der Prävention ansprechbar sein und sind in den Kommunen verortet.

Sicherheit im Alltag!

Laut Kriminalstatistik sind ältere Menschen nicht häufiger von Kriminalität betroffen als jüngere. Sie werden jedoch häufiger Opfer bestimmter Delikte. Sie sind auch schneller in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Deshalb ist es wichtig, dass sich ältere Menschen über bestimmte Kriminalitätsphänomene informieren, sich damit auseinandersetzen und sich schützen.

Für die Wissensvermittlung zu Ihrer Sicherheit haben sich die Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater unserer Verbandsgemeinde folgende Möglichkeiten überlegt:
  • Persönliche Sprechstunden abhalten
  • Informationsstände z. B. Markt/Einkaufszentrum betreiben
  • Vorträge halten
  • Einrichtungen/Veranstaltungen besuchen und sich vorstellen (Seniorenresidenz, Seniorennachmittag/Café etc.)
  • Informationsmaterial verteilen
  • Als persönliche Ansprechperson für ältere Menschen zur Verfügung stehen
  • Kontakt zu Netzwerkpartnern herstellen
Der Tätigkeit des SfS sind jedoch Grenzen gesetzt. So weisen wir darauf hin, dass folgende Aufgaben nicht übernommen werden können:
  • keine Strafverfolgung (nur Polizeibeamte!)
  • keine Rechtsberatung (nur Rechtsanwälte!)
  • keine Brandschutzanalysen erstellen
  • keine Überprüfung von Schwachstellen an Haus oder Wohnung (Polizeiliche Beratungsstelle)
  • keine Ausnutzung des Ehrenamtes (für eigene oder fremde politische/wirtschaftliche Interessen)
Die Seniorensicherheitsberaterinnen und Berater möchten mit Ihnen zusammen dazu beitragen, dass sie nicht Opfer einer Straftat werden.

Die Kontaktdaten zu unseren Beratern finden Sie hier:
Internet: www.vgrn.de/wir-leben-ehrenamt/seniorensicherheitsberater/kontaktdaten/

Vierthälerbus (Bürgerbus)

Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger

Der Bus fährt dienstags von 8.00 bis 12.30 Uhr in Richtung Bacharach und Oberwesel, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr in Richtung Bacharach und Bingen, Donnerstag nachmittags von 13.00 bis 17.00 Uhr in Richtung Bacharach und Oberwesel. Es werden Bank, Post, Arzt, Friseure, Physiotherapeuten, Apotheken Lebensmittelläden, etc. angefahren.

Anmeldung für die Fahrten
Montag & Mittwoch 14.30 -16.30 Uhr
Telefon: 06743 9476432

Ausländische Haushaltshilfen

Auf Grundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt, dürfen Staatsangehörige dieser Länder wie deutsche Arbeitskräfte von einem deutschen Haushalt angestellt werden.

Es bestehen diverse Möglichkeiten:
  • Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit - Der Haushalt wird Arbeitgeber, indem er die Haushaltshilfe selbst anstellt und in Erfüllung seiner Arbeitgeberpflicht die Abwicklung sämtlicher Formalitäten übernimmt (zum Arbeitsvertrag, zu Sozialabgaben, Steuern etc.). Die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes sollte selbstverständlich sein, z. B. Einhaltung der Arbeitszeit an Werktagen von höchstens acht Stunden (maximal 48 Stunden pro Woche), tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden, wöchentlich ein freier Tag sowie Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen. Dass die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns keinesfalls unterschritten werden darf, versteht sich von selbst.
  • Eine Agentur aus einem EU-Mitgliedsstaat vermittelt eine bei ihr angestellte Kraft - Die Agentur ist Arbeitgeber und somit zuständig für alle Formalitäten, sogar für eine Urlaubsvertretung. Der Haushalt vor Ort sollte sich allerdings belegen lassen, dass die Haushaltshilfe legal bei der Agentur angestellt ist.
  • Betreuungskraft, die in Deutschland und/oder einem EU-Staat ein Gewerbe angemeldet hat und auf selbstständiger Basis arbeitet - Auch hier sollte sich der Haushalt überzeugen, dass tatsächlich eine Gewerbeanmeldung besteht. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine illegale Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Weitere Informationen unter: Seniorenwegweiser Landkreis Mainz-Bingen
Internet: https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Familie-Jugend-Asyl-Gesundheit-Soziales/Senioren/infob-33a-seniorenwegweiser-aktuell.pdf