Und dann kamst du...
Und dann kamst du...
"Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger" - Fünf magische Worte, die das Leben für immer verändern: Ein neues Leben entsteht, die Familie wächst zusammen und man teilt Momente des Glücks. Gleichzeitig muss das Leben neu geplant und viel Verantwortung übernommen werden. Dazu gehören Arzttermine, Behördengänge und Antragsstellungen.
Im Hinblick auf die Gesundheit von Mutter und Kind stehen Kinderärzte und Ärzte als auch Hebammen den werdenden Eltern in dieser Zeit unterstützend zur Seite. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden Mutter und Kind fortlaufend kontrolliert und die Entwicklung des Kindes dokumentiert. Informationsangebote von Krankenhäusern oder speziellen Geburtshäusern erleichtern die Wahl wie das Kind zur Welt kommen soll. Auch Hausgeburten werden in der Verbandsgemeinde Jockgrim immer noch gemeldet.
Die Schwangerschaft ist eine besonders schöne Zeit ständiger Veränderungen - für Frauen und Männer. Denn auch Männer erleben als "neue Väter" die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.
Schwangerschaftsberatung
Zu Beginn einer Schwangerschaft sehen sich die werdenden Eltern immer mit grundsätzlichen Fragen konfrontiert, für die möglichst rasch eine Antwort gefunden werden muss: Möchte ich einen (weiteren) kleinen Menschen in meinem Leben begrüßen? Bin ich der neuen Lebenssituation gewachsen? Unterstützt und bestärkt mich mein Partner bzw. der Vater des Kindes? Kann ich mir vorstellen, das Kind auch allein zu bekommen? Was wird aus meinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz? Wird das Geld reichen? Und traue ich mir die Schwangerschaft und Geburt zu? Macht mir eine weitere Schwangerschaft oder die Geburt Angst, weil es mir beim letzten Mal nicht gut gegangen ist?
Die große Frage "Will ich bzw. wollen wir (noch) ein Kind bekommen?" verlangt plötzlich keine allgemeine, sondern eine sehr klare Antwort. Verschiedene Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Stiftung "Mutter & Kind"
Die "Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Schwangeren-Konfliktberatung
Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Mehr Infos unter
Internet: www.dekanat-germersheim.de/dekanat-germersheim/gemeinden-einrichtungen/diakonie-germersheim
DIAKONIE GERMERSHEIM
Telefon: 07274 1248
E-Mail: slb.germersheim@diakonie-pfalz.de
Mutterschutz
Teilt eine werdende Mutter die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Elterngeld
Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
ANTRAG UNTER
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.
Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906
Ein Antrag lohnt sich, wenn
Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätzlich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen.
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG JOCKGRIM
Fachbereich Bürgerdienste
Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim
Telefon: 07271 5990
E-Mail: sozialamt@vg-jockgrim.de
Informationen
Haushalte mit Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmwsb.bund.de/de/wohnen/wohngeld/wohngeld_verteiler.html
"Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger" - Fünf magische Worte, die das Leben für immer verändern: Ein neues Leben entsteht, die Familie wächst zusammen und man teilt Momente des Glücks. Gleichzeitig muss das Leben neu geplant und viel Verantwortung übernommen werden. Dazu gehören Arzttermine, Behördengänge und Antragsstellungen.
Im Hinblick auf die Gesundheit von Mutter und Kind stehen Kinderärzte und Ärzte als auch Hebammen den werdenden Eltern in dieser Zeit unterstützend zur Seite. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden Mutter und Kind fortlaufend kontrolliert und die Entwicklung des Kindes dokumentiert. Informationsangebote von Krankenhäusern oder speziellen Geburtshäusern erleichtern die Wahl wie das Kind zur Welt kommen soll. Auch Hausgeburten werden in der Verbandsgemeinde Jockgrim immer noch gemeldet.
Die Schwangerschaft ist eine besonders schöne Zeit ständiger Veränderungen - für Frauen und Männer. Denn auch Männer erleben als "neue Väter" die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.
Schwangerschaftsberatung
Zu Beginn einer Schwangerschaft sehen sich die werdenden Eltern immer mit grundsätzlichen Fragen konfrontiert, für die möglichst rasch eine Antwort gefunden werden muss: Möchte ich einen (weiteren) kleinen Menschen in meinem Leben begrüßen? Bin ich der neuen Lebenssituation gewachsen? Unterstützt und bestärkt mich mein Partner bzw. der Vater des Kindes? Kann ich mir vorstellen, das Kind auch allein zu bekommen? Was wird aus meinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz? Wird das Geld reichen? Und traue ich mir die Schwangerschaft und Geburt zu? Macht mir eine weitere Schwangerschaft oder die Geburt Angst, weil es mir beim letzten Mal nicht gut gegangen ist?
Die große Frage "Will ich bzw. wollen wir (noch) ein Kind bekommen?" verlangt plötzlich keine allgemeine, sondern eine sehr klare Antwort. Verschiedene Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Stiftung "Mutter & Kind"
Die "Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Schwangeren-Konfliktberatung
Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Mehr Infos unter
Internet: www.dekanat-germersheim.de/dekanat-germersheim/gemeinden-einrichtungen/diakonie-germersheim
DIAKONIE GERMERSHEIM
- Hilfe in allgemeinen Lebenskrisen: Sozial- und Lebensberatung
- Hilfe für Schwangere: Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Telefon: 07274 1248
E-Mail: slb.germersheim@diakonie-pfalz.de
Mutterschutz
Teilt eine werdende Mutter die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Elterngeld
Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
ANTRAG UNTER
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.
Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906
Ein Antrag lohnt sich, wenn
- die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
- das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht,
- und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann.
Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätzlich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen.
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG JOCKGRIM
Fachbereich Bürgerdienste
Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim
Telefon: 07271 5990
E-Mail: sozialamt@vg-jockgrim.de
Informationen
Haushalte mit Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmwsb.bund.de/de/wohnen/wohngeld/wohngeld_verteiler.html