Familie werden
In Deutschland unterliegen Ehe und Familie einem deutlichen Wandel. Die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und Single-Haushalte steigt deutlich an, das Heiratsalter erhöht sich ständig.
Heiraten in der Verbandsgemeinde
Sie wollen heiraten oder eine Lebenspartnerschaft gründen?
Wir haben den passenden Ort! Ergänzend zu Ihrem Gespräch mit unseren Standesbeamten möchten wir Sie auf diese besonderen Trauorte aufmerksam machen und wünschen Ihnen auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg alles Gute.
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Herr Pascal Broßardt
Telefon: 07271 599113
E-Mail: p.brossardt@vg-jockgrim.de
Herr Stefano Tedesco
Telefon: 07271 599119
E-Mail: s.tedesco@vg-jockgrim.de
Schwangerschaft, Geburt
"Herzlichen Glückwunsch - Sie sind Schwanger". Für die meisten Menschen ist diese Nachricht ein Grund zum Jubeln. Die Familie wächst zusammen, ein neues Leben entsteht, man übernimmt Verantwortung und teilt Momente des Glücks. Doch nicht immer sieht die Realität so rosig aus.
Was tun, wenn die Schwangerschaft nicht geplant war?
Schwanger! Nun kommen viele Fragen auf. Will ich das Kind behalten? Ist man der neuen Lebenssituation gewachsen? Wird das Geld reichen? Was wird aus meinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz?
In diesem Fall kann man sich an die Schwangerschaftsberatung im Caritas-Zentrum in Germersheim oder an das Haus der Diakonie in Germersheim wenden.
Ergänzend bietet das Haus der Diakonie noch Schwangerschaftskonfliktberatung an.
Bei beiden freien Trägern können Sie Anträge für die bei den folgenden Stiftungen stellen:
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Schwangerschaftberatung
Eine Schwangerschaft verändert das Leben. Das Haus der Diakonie und das Caritas-Zentrum stehen Ihnen in dieser Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Das vielfältige Angebot der beiden freien Träger können Sie auf folgenden Internetseiten nachlesen:
Haus der Diakonie
Internet: www.diakonie-pfalz.de/diakonisches-werk-pfalz/haeuser-der-diakonie/speyer-germersheim.html
Caritas-Zentrum
Internet: www.caritas-zentrum-germersheim.de
Familienbüro
Familienbüro der Verbandsgemeinde
Unser Familienbüro macht folgende Begegnungs- und Beratungsangebote:
Der Alltag mit Kindern macht Freude, ist aber auch oft belastend. Familie, Erziehung, Schule und Gesundheit der Kinder fordern Sie als Eltern. Das Familienleben hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. Familienleben ist vielfältig, dynamisch und steht hohen Anforderungen gegenüber. Gleichzeitig wachsen Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Familien und Kinder. Es fällt schwer, hier einen Überblick zu behalten und für sich selbst die passenden Wege und Möglichkeiten zu finden.
Das Kreisjugendamt bietet Hilfe rund um die Familie:
Mutter, Vater, Familie werden
Das erste Mal "Elternwerden" ist nicht nur mit der Freude auf das Kind verbunden, sondern auch mit manchmal lästigen Behördengängen. Oft sind die werdenden Eltern unsicher, was sie wann und wo beantragen müssen oder können.
Geburtsurkunde
Wann? Die Geburtsurkunde muss unmittelbar nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Wo? Beim dem für die Geburt zuständigen Standesamt.
Krankenversicherung
Wann? Das Kind sollte so schnell wie möglich nach der Geburt versichert werden.
Wo? Bei der Krankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils.
Lohnsteuerkarte
Wann? Nach der Geburt des Kindes.
Elternzeit
Antragsfrist: Sechs Wochen vor dem Geburtstermin des Kindes, wenn die Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes anfangen soll. Wird die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt genommen, dann beträgt die Antragsfrist acht Wochen.
Wo? Beim Arbeitgeber
Kindergeld
Wann? Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie Kindergeld beantragen. Doch keine Sorge, falls Sie nicht sofort dazu kommen. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind geboren wurde.
Wie und Wo? Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden, und zwar bei der zuständigen Familienkasse, die sich oft im Gebäude der ortsansässigen Agentur für Arbeit befindet. Die Anschrift der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie im Internet unter: www.familien-wegweiser.de
Vaterschaft anerkennen
(nur wenn die Mutter nicht verheiratet ist)
Sind Sie oder werden Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Die (werdende) Mutter muss dieser Erklärung zustimmen.
Die Vaterschaft wird beim Standesamt der Verbandsgemeinde, beim Kreisjugendamt oder bei einem Notar beurkundet. Wollen Sie darüber hinaus auch die gemeinsame Sorge erklären, so ist ausschließlich das Kreisjugendamt zuständig.
Benötigte Unterlagen: Die Personalausweise oder Reisepässe der Beteiligten und, wenn bereits vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes.
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Herr Pascal Broßardt
Telefon: 07271 599113
E-Mail: p.brossardt@vg-jockgrim.de
Herr Stefano Tedesco
Telefon: 07271 599119
E-Mail: s.tedesco@vg-jockgrim.de
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Jockgrim
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Hierfür wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Für die Verbandsgemeinde Jockgrim ist die Gleichstellungsbeauftragte Jutta Bauer zuständig. Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind sehr vielschichtig und betreffen fast alle Lebenslagen von Frauen und Männern.
Zu den Hauptaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören:
Jutta Bauer
E-Mail: j.bauer@vg-jockgrim.de
Telefon: 07271 599148
Internet: www.gleichstellung.vg-jockgrim.de
SoFa - Sozialraumorientierte Familienbildung
Suchen Sie Hilfe bei sozialen familiären Problemen?
Das Leben mit Kindern in der heutigen Gesellschaft stellt Familien immer wieder vor neue Fragen und Anforderungen. Daraus resultierende Belastungen wirken sich auf die Lebenswelt und das Miteinander innerhalb von Familien aus. Unterstützungsangebote sind vorhanden, aber nicht bekannt und werden aus diesem Grund nicht in Anspruch genommen. Um die Lücke zwischen dem individuellen Hilfebedarf von Eltern und Kindern einerseits und den hilfeerbringenden Stellen andererseits zu schließen, bietet die SoFa (Sozialraumorientierte Familienbildung) in Jockgrim (Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 003) u.a. folgende Möglichkeiten der Unterstützung an:
Verbandsgemeinde, Zimmer 003
Telefon: 07271 599175
Mobil: 0173 3470815
STOPP - Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz
Seit 1999 besteht in der Südpfalz das Netzwerk "STOPP". Unser wichtigstes Ziel ist es, gemeinsame Richtlinien für ein einheitliches, effizientes Vorgehen gegen häusliche Gewalt zu entwickeln. So soll professionelles Handeln zum Schutz der betroffenen Frauen und Kinder gewährleistet werden.
Weitere Ziele sind die Enttabuisierung des Themas sowie die Sensibilisierung von Gesellschaft und Institutionen, Gewalt im häuslichen Bereich zu ächten. Die ohne Frage noch bestehenden Unzulänglichkeiten im Hilfesystem sollen durch Auf- und Ausbau von Unterstützungsangeboten ausgeglichen werden. Es sollen Maßnahmen zum effektiven Schutz von Frauen und Kindern erarbeitet und die Täter stärker zur Verantwortung gezogen werden.
STOPP
Nordring 15c, 76829 Landau
Internet: www.haeusliche-gewalt-landau.de
Heiraten in der Verbandsgemeinde
Sie wollen heiraten oder eine Lebenspartnerschaft gründen?
Wir haben den passenden Ort! Ergänzend zu Ihrem Gespräch mit unseren Standesbeamten möchten wir Sie auf diese besonderen Trauorte aufmerksam machen und wünschen Ihnen auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg alles Gute.
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Herr Pascal Broßardt
Telefon: 07271 599113
E-Mail: p.brossardt@vg-jockgrim.de
Herr Stefano Tedesco
Telefon: 07271 599119
E-Mail: s.tedesco@vg-jockgrim.de
Schwangerschaft, Geburt
"Herzlichen Glückwunsch - Sie sind Schwanger". Für die meisten Menschen ist diese Nachricht ein Grund zum Jubeln. Die Familie wächst zusammen, ein neues Leben entsteht, man übernimmt Verantwortung und teilt Momente des Glücks. Doch nicht immer sieht die Realität so rosig aus.
Was tun, wenn die Schwangerschaft nicht geplant war?
Schwanger! Nun kommen viele Fragen auf. Will ich das Kind behalten? Ist man der neuen Lebenssituation gewachsen? Wird das Geld reichen? Was wird aus meinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz?
In diesem Fall kann man sich an die Schwangerschaftsberatung im Caritas-Zentrum in Germersheim oder an das Haus der Diakonie in Germersheim wenden.
Ergänzend bietet das Haus der Diakonie noch Schwangerschaftskonfliktberatung an.
Bei beiden freien Trägern können Sie Anträge für die bei den folgenden Stiftungen stellen:
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
- Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Die Leistungen sind einkommensabhängig.
- Die Stiftung richtet sich an Alleinerziehende oder kinderreiche Familien
- Die Leistungen sind einkommensabhängig.
Schwangerschaftberatung
Eine Schwangerschaft verändert das Leben. Das Haus der Diakonie und das Caritas-Zentrum stehen Ihnen in dieser Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Das vielfältige Angebot der beiden freien Träger können Sie auf folgenden Internetseiten nachlesen:
Haus der Diakonie
Internet: www.diakonie-pfalz.de/diakonisches-werk-pfalz/haeuser-der-diakonie/speyer-germersheim.html
Caritas-Zentrum
Internet: www.caritas-zentrum-germersheim.de
Familienbüro
Familienbüro der Verbandsgemeinde
Unser Familienbüro macht folgende Begegnungs- und Beratungsangebote:
- Aufsuchende Familienarbeit
- Einzelfallhilfe und Sozialberatung
- Beratung in Kitas und Schulen
- Vernetzung mit bestehenden Angeboten
- Förderung des Gemeinschaftsgefühls durch Feste und Wohnumfeldgestaltung
- Integrationsarbeit, u.a. für Menschen mit Beeinträchtigung, Migrationshintergrund
- und Asylbegehrende
- Angebote der Familienbildung
Der Alltag mit Kindern macht Freude, ist aber auch oft belastend. Familie, Erziehung, Schule und Gesundheit der Kinder fordern Sie als Eltern. Das Familienleben hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. Familienleben ist vielfältig, dynamisch und steht hohen Anforderungen gegenüber. Gleichzeitig wachsen Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Familien und Kinder. Es fällt schwer, hier einen Überblick zu behalten und für sich selbst die passenden Wege und Möglichkeiten zu finden.
Das Kreisjugendamt bietet Hilfe rund um die Familie:
- Beratungsstellen
- Frühe Hilfen
- Erziehungspass
- Familienbildung
- Netzwerk-Kindeswohl und Kindesgesundheit
- Beratung
- Hilfen
- Beurkundungen
- wirtschaftliche Jugendhilfe
Mutter, Vater, Familie werden
Das erste Mal "Elternwerden" ist nicht nur mit der Freude auf das Kind verbunden, sondern auch mit manchmal lästigen Behördengängen. Oft sind die werdenden Eltern unsicher, was sie wann und wo beantragen müssen oder können.
Geburtsurkunde
Wann? Die Geburtsurkunde muss unmittelbar nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Wo? Beim dem für die Geburt zuständigen Standesamt.
Krankenversicherung
Wann? Das Kind sollte so schnell wie möglich nach der Geburt versichert werden.
Wo? Bei der Krankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils.
Lohnsteuerkarte
Wann? Nach der Geburt des Kindes.
Elternzeit
Antragsfrist: Sechs Wochen vor dem Geburtstermin des Kindes, wenn die Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes anfangen soll. Wird die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt genommen, dann beträgt die Antragsfrist acht Wochen.
Wo? Beim Arbeitgeber
Kindergeld
Wann? Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie Kindergeld beantragen. Doch keine Sorge, falls Sie nicht sofort dazu kommen. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind geboren wurde.
Wie und Wo? Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden, und zwar bei der zuständigen Familienkasse, die sich oft im Gebäude der ortsansässigen Agentur für Arbeit befindet. Die Anschrift der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie im Internet unter: www.familien-wegweiser.de
Vaterschaft anerkennen
(nur wenn die Mutter nicht verheiratet ist)
Sind Sie oder werden Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Die (werdende) Mutter muss dieser Erklärung zustimmen.
Die Vaterschaft wird beim Standesamt der Verbandsgemeinde, beim Kreisjugendamt oder bei einem Notar beurkundet. Wollen Sie darüber hinaus auch die gemeinsame Sorge erklären, so ist ausschließlich das Kreisjugendamt zuständig.
Benötigte Unterlagen: Die Personalausweise oder Reisepässe der Beteiligten und, wenn bereits vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes.
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Herr Pascal Broßardt
Telefon: 07271 599113
E-Mail: p.brossardt@vg-jockgrim.de
Herr Stefano Tedesco
Telefon: 07271 599119
E-Mail: s.tedesco@vg-jockgrim.de
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Jockgrim
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Hierfür wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Für die Verbandsgemeinde Jockgrim ist die Gleichstellungsbeauftragte Jutta Bauer zuständig. Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind sehr vielschichtig und betreffen fast alle Lebenslagen von Frauen und Männern.
Zu den Hauptaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören:
- Frauen im Erwerbsleben
- Frauen in der Berufs(aus)bildung
- Frauen in Bildungseinrichtungen
- Frauen in Familie und Partnerschaft
- Frauen und Gewalt
- Frauen und Stadtplanung
- Frauen und soziale Sicherung
- Ältere Frauen:
Sicherheitsfragen, soziale Kontakte - Ausländische Frauen und Mädchen:
Einbeziehung in städtisches Leben - Koordination und Vernetzung:
Informationsbörsen für örtliche Frauengruppen- und-initiativen
Jutta Bauer
E-Mail: j.bauer@vg-jockgrim.de
Telefon: 07271 599148
Internet: www.gleichstellung.vg-jockgrim.de
SoFa - Sozialraumorientierte Familienbildung
Suchen Sie Hilfe bei sozialen familiären Problemen?
Das Leben mit Kindern in der heutigen Gesellschaft stellt Familien immer wieder vor neue Fragen und Anforderungen. Daraus resultierende Belastungen wirken sich auf die Lebenswelt und das Miteinander innerhalb von Familien aus. Unterstützungsangebote sind vorhanden, aber nicht bekannt und werden aus diesem Grund nicht in Anspruch genommen. Um die Lücke zwischen dem individuellen Hilfebedarf von Eltern und Kindern einerseits und den hilfeerbringenden Stellen andererseits zu schließen, bietet die SoFa (Sozialraumorientierte Familienbildung) in Jockgrim (Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 003) u.a. folgende Möglichkeiten der Unterstützung an:
- Information und Vermittlung zu Hilfsangeboten
- Unterstützung und Beratung bei speziellen individuellen Problemlagen
Verbandsgemeinde, Zimmer 003
Telefon: 07271 599175
Mobil: 0173 3470815
STOPP - Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz
Seit 1999 besteht in der Südpfalz das Netzwerk "STOPP". Unser wichtigstes Ziel ist es, gemeinsame Richtlinien für ein einheitliches, effizientes Vorgehen gegen häusliche Gewalt zu entwickeln. So soll professionelles Handeln zum Schutz der betroffenen Frauen und Kinder gewährleistet werden.
Weitere Ziele sind die Enttabuisierung des Themas sowie die Sensibilisierung von Gesellschaft und Institutionen, Gewalt im häuslichen Bereich zu ächten. Die ohne Frage noch bestehenden Unzulänglichkeiten im Hilfesystem sollen durch Auf- und Ausbau von Unterstützungsangeboten ausgeglichen werden. Es sollen Maßnahmen zum effektiven Schutz von Frauen und Kindern erarbeitet und die Täter stärker zur Verantwortung gezogen werden.
STOPP
Nordring 15c, 76829 Landau
Internet: www.haeusliche-gewalt-landau.de