2.6 Kriegsopferfürsorge
Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebenen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Zuständig ist die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband Rheinland.
Für Fragen und weitergehende Informationen erreichen Sie die spezielle KDF-Beratungsstelle unter der Telefonnummer: 0221 8094249.
Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR-Fachbereich
Soziales Entschädigungsrecht
50663 Köln
Für Fragen und weitergehende Informationen erreichen Sie die spezielle KDF-Beratungsstelle unter der Telefonnummer: 0221 8094249.
Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR-Fachbereich
Soziales Entschädigungsrecht
50663 Köln