Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

2.5 Rechtsberatung & Prozesskostenhilfe

Personen mit rechtlichen Problemen, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Die Einkommensnachweise werden dem Rechtspfleger im Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt, der bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Rechtsberatung wird für bereits laufende Verfahren nicht gewährt.

Für einen anstehenden Rechtsstreit kann jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin können diese Prozesskostenhilfe für Sie beantragen.

Auskünfte erteilt:
Amtsgericht Rheinberg
Rheinstr. 67, 47495 Rheinberg
Telefon: 02843 1730