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2.4 Beratung zur Grundsicherung/Sozialhilfe

Die Stichworte "Altersarmut" und "Rentenkürzung" sind in aller Munde. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter haben Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII). Es handelt sich um Geldleistungen, die auf Antrag gewährt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Einzelfall nach den besonderen Verhältnissen.

Daneben gibt es die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit und Hilfe zur Pflege. Haben Sie keine Scheu und lassen Sie sich über Ihre Ansprüche beraten.

Auskünfte erteilt:
Stadt Xanten - Fachbereich Soziales und Beratung
Abt. Grundsicherung/Sozialhilfe SGB XII
Telefon: 02801 772291

Beratung bezüglich Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Es ist jedoch notwendig, dass ein Antrag gestellt wird.

Wichtig ist zudem, dass das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde.

Auskünfte erteilt:
Stadt Xanten - Fachbereich Soziales und Beratung
Abt. Wohngeld
Karthaus 2, 46509 Xanten
Telefon: 02801 772248 oder 02801 772273