2.1 Trägerunabhängige Pflegeberatung/Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Die Ungewissheit über die Zukunft ist im Fall einer Pflegebedürftigkeit oft die schlimmste Belastung für Betroffene und Angehörige. Sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch deren Angehörige stehen plötzlich vor einem Berg bedrohlich wirkender Fragen:
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre individuelle Situation und beraten Sie unabhängig über konkrete Hilfsmöglichkeiten:
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer für mindestens 6 Monate bestehen.
Der Gutachter bewertet in 6 verschiedenen Modulen:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung - Angaben zur Versorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Angaben zur Versorgung
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kontakt
Manuel ter Bekke
Kommunale trägerunabhängige Pflegeberater der Stadt Xanten
Gemeinde Sonsbeck
Karthaus 2, 46509 Xanten
Telefon: 02801 772 205
E-Mail: manuel.terbekke@xanten.de
- Wer hilft uns jetzt?
- Wie können wir das schaffen?
- Wie können wir das finanzieren?
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre individuelle Situation und beraten Sie unabhängig über konkrete Hilfsmöglichkeiten:
- Leistungen der Pflegeversicherung wie z. B. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen, "Verhinderungspflege", Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel
- Feststellen der Pflegebedürftigkeit
- Pflege Zuhause
- Ambulante palliative Versorgung
- Mahlzeitendienste
- Hauswirtschaftliche Hilfen (Entlastungsleistungen)
- Unterstützung der eigenen Haushaltsführung
- Tagespflege und Kurzzeitpflege
- Betreuung Pflegebedürftiger in der Urlaubszeit
- Hilfen für Angehörige
- Wohnungsfragen zum Thema altengerechtes Wohnen
- Pflege in Heimen
- Freizeit und Bildung
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer für mindestens 6 Monate bestehen.
Der Gutachter bewertet in 6 verschiedenen Modulen:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung - Angaben zur Versorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Angaben zur Versorgung
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kontakt
Manuel ter Bekke
Kommunale trägerunabhängige Pflegeberater der Stadt Xanten
Gemeinde Sonsbeck
Karthaus 2, 46509 Xanten
Telefon: 02801 772 205
E-Mail: manuel.terbekke@xanten.de