Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Zum abhaken!
Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige, volljährig und ledig, reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:
Wenn Sie einen festen Heiratstermin für sich geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig - frühestens ein halbes Jahr vorher - anmelden. Dieses gilt insbesondere für die beliebten Eheschließungsmonate im Mai und in den Sommermonaten. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten.
Welche Unterlagen der Standesbeamte zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt. Sie erhalten dort eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Es ist ratsam, für diese Beratung vorher telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit Ihnen gegebenenfalls unnötige Wartezeit erspart bleibt.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners sollten Sie sich unbedingt frühzeitig an ihr zuständiges Standesamt wenden, um eine detaillierte schriftliche Auskunft darüber zu erhalten, welches Land welche Urkunden für seine Bürger bereithält. Denn: andere Länder, andere Urkunden! Während man in Deutschland nur mit aktuellen Geburtsurkunden arbeitet, gibt es anderswo lediglich Geburtsbescheinigungen oder Auszüge aus den Geburten- bzw. Matrikelbüchern. Asiatische Länder zum Beispiel kennen nur Haus- oder auch Familienregister. Eines gilt jedoch für jeden ausländischen Ehewilligen: Die Ehefähigkeit (also das Nichtvorhandensein von Ehehindernissen) muss urkundlich nachgewiesen sein. Viele Länder erteilen hierzu Ehefähigkeitszeugnisse, die mehrsprachig ausgestellt werden und hier bei uns aufgrund internationaler Vereinbarungen ohne Probleme anerkannt werden. Andere Länder geben Familienstands- bzw. Ledigkeitsbescheinigungen heraus. Bei sämtlichen ausländischen Urkunden ist jedoch zu beachten, dass diese hierzulande nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, sodass es sich kaum lohnt, diese schon weit im Vorfeld aus dem Heimatland zu besorgen. Deshalb nochmals unser Vorschlag: Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! Nur wir können Ihnen verlässlich sagen, ob die Ihnen bereits vorliegenden Urkunden die richtigen sind, wie Ihr persönlicher Zeitablauf bis zur Eheschließung aussieht und welche "bürokratischen" Hürden mit unserer Hilfe zu nehmen sind. Bitte vereinbaren Sie für diese Beratungen unbedingt vorher telefonisch einen Gesprächstermin. Überlegen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung, welchen Namen Sie später führen möchten. Über die Möglichkeiten der Namensführung gibt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung genaue Auskunft.
Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige, volljährig und ledig, reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde. Wohnen Sie in Wolfsburg, fertigen Ihnen auch die Standesbeamten diese Bescheinigung aus, sodass Sie einen Weg gespart haben.
- Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Die Urkunden sollten nach Möglichkeit bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein.
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder, Vaterschaftsanerkennung und
- gegebenenfalls Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht.
- Nachweise über eingegangene und wieder aufgelöste Vorehen (Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden).
Wenn Sie einen festen Heiratstermin für sich geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig - frühestens ein halbes Jahr vorher - anmelden. Dieses gilt insbesondere für die beliebten Eheschließungsmonate im Mai und in den Sommermonaten. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten.
Welche Unterlagen der Standesbeamte zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt. Sie erhalten dort eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Es ist ratsam, für diese Beratung vorher telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit Ihnen gegebenenfalls unnötige Wartezeit erspart bleibt.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners sollten Sie sich unbedingt frühzeitig an ihr zuständiges Standesamt wenden, um eine detaillierte schriftliche Auskunft darüber zu erhalten, welches Land welche Urkunden für seine Bürger bereithält. Denn: andere Länder, andere Urkunden! Während man in Deutschland nur mit aktuellen Geburtsurkunden arbeitet, gibt es anderswo lediglich Geburtsbescheinigungen oder Auszüge aus den Geburten- bzw. Matrikelbüchern. Asiatische Länder zum Beispiel kennen nur Haus- oder auch Familienregister. Eines gilt jedoch für jeden ausländischen Ehewilligen: Die Ehefähigkeit (also das Nichtvorhandensein von Ehehindernissen) muss urkundlich nachgewiesen sein. Viele Länder erteilen hierzu Ehefähigkeitszeugnisse, die mehrsprachig ausgestellt werden und hier bei uns aufgrund internationaler Vereinbarungen ohne Probleme anerkannt werden. Andere Länder geben Familienstands- bzw. Ledigkeitsbescheinigungen heraus. Bei sämtlichen ausländischen Urkunden ist jedoch zu beachten, dass diese hierzulande nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, sodass es sich kaum lohnt, diese schon weit im Vorfeld aus dem Heimatland zu besorgen. Deshalb nochmals unser Vorschlag: Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! Nur wir können Ihnen verlässlich sagen, ob die Ihnen bereits vorliegenden Urkunden die richtigen sind, wie Ihr persönlicher Zeitablauf bis zur Eheschließung aussieht und welche "bürokratischen" Hürden mit unserer Hilfe zu nehmen sind. Bitte vereinbaren Sie für diese Beratungen unbedingt vorher telefonisch einen Gesprächstermin. Überlegen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung, welchen Namen Sie später führen möchten. Über die Möglichkeiten der Namensführung gibt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung genaue Auskunft.