Gesund dank Vorsorge
Für Ihr Kind sind ab der U1 direkt nach der Entbindung bis zur U9 mit fünf Jahren und der J1 im Teenageralter insgesamt 11 Untersuchungen vorgesehen.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, denn die beste Therapie erweist sich als erfolglos, wenn sie nicht rechtzeitig begonnen wird.
Lassen Sie auch Ihre Sehkraft und Hörfähigkeit regelmäßig überprüfen. Zweimal jährlich sollten Sie die zahnmedizinische Prophylaxe einplanen!
So verläuft die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung:
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt mit relativ einfachen und den Körper wenig belastenden Untersuchungen, welche Risikofaktoren bei Ihnen erkennbar sind oder ob sich bereits eine Krankheit entwickelt hat.
- In einem ausführlichen Gespräch erkundigt sich die Ärztin oder der Arzt, ob aktuelle Erkrankungen bei Ihnen oder in der Familie vorliegen.
- Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll Aufschluss über den aktuellen Gesundheitszustand verschaffen.
- Ihre Blutzucker- und Cholesterinwerte werden anhand von Blutproben ermittelt. So lassen sich z. B. Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkennen.
- Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten.
- Die Ärztin oder der Arzt erklärt Ihnen die Ergebnisse und Befunde der Untersuchungen. Falls erforderlich, besprechen Sie gemeinsam Maßnahmen.
Vorsorge im Überblick
Für Frauen
Ab 20 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
Ab 30 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust
Ab 35 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)
Ab 50 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms
Ab 55 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms (erweiterte Untersuchung)
Ab 35 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)
Ab 45 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
Ab 50 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms
Ab 55 Jahre - Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms (erweiterte Untersuchung)