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Gesundheitsamt Weimar - Allgemeine Hygiene/ Umwelthygiene/Trinkwasserhygiene

Ein wichtiges Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes Weimar ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Überwachung öffentlicher Einrichtungen

Hierzu überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung hygienischer Vorschriften.
Es finden regelmäßige Hygienekontrollen in folgenden Einrichtungen statt:
  • Krankenhaus
  • Schulen
  • Freibad
  • Arzt-/Zahnarztpraxen
  • Kindertagesstätten
  • Hallenbäder
  • Alten- und Pflegeheime
  • Horte
  • Sauna, Solarium
  • Blutspendeeinrichtung
  • Freizeiteinrichtungen
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Dialysestation
  • Obdachlosenunterkunft
  • Kosmetikstudios
  • Heilpraktiker
  • Asylbewerberheime
  • Tattoostudios
  • Ambulante Pflegedienste
  • Friedhof
  • Öffentliche Toiletten u. a.
Hier wird besonders auf die Einhaltung der hygienischen Vorgaben geachtet, es werden aber auch Beratungen und Anleitungen zu infektionshygienisch relevanten Themen angeboten. Auch bei Großveranstaltungen, wie dem Weimarer Zwiebelmarkt, kontrolliert das Gesundheitsamt die Einhaltung der hygienischen Vorschriften.

Trink- und Badewasser

Das Trink- und Badewasser unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Alle Leitungen, wie z. B. Hausinstallationen oder Ortsnetze aber auch Badewasseraufbereitungsanlagen und Warmwasseranlagen, werden anhand von Laboruntersuchungen gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung und allen dazugehörigen Rechtsnormen durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Sollte das Wasser mit Keimen belastet sein, leitet das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen ein.

Aber auch schon bei der Planung von Trinkwasserinstallationen, Wassergewinnungsanlagen, Schwimmbädern oder Saunen ist das Gesundheitsamt beteiligt. Es berät und erstellt Stellungnahmen.

Bei der Neuinstallation oder der Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserleitungen erstellt das Gesundheitsamt Leitungsfreigaben.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei allen Fragen rund um das Trink- und Badewasser, besonders zur Qualität und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Werte, an das Gesundheitsamt wenden. Auch Beschwerden über die Qualität von bestimmten Wassern werden entgegen genommen, bearbeitet, sowie den Betreibern von Anlagen Maßnahmen angeordnet, wenn Überschreitungen bestimmter Werte vorliegen.

Infektionsschutz

Alle im Infektionsschutzgesetz aufgezählten Infektionskrankheiten müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldungen werden über die obere Landesbehörde an das Robert-Koch-Institut weitergegeben. Über https://survstat.rki.de sind aktuelle Zahlen über Infektionskrankheiten jederzeit abrufbar.

Das Gesundheitsamt berät betroffene Menschen und deren Angehörige zum Umgang mit der Infektionskrankheit und informiert über Möglichkeiten zur Verhütung einer Ansteckung. Im Bedarfsfall werden Anordnungen erlassen, um die Weiterverbreitung einer Infektionskrankheit zu verhindern.

Wer erstmalig eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausübt, benötigt eine Belehrung (ehemals Gesundheitszeugnis) nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Angebote
Jeden Dienstag steht Ihnen dafür das Gesundheitsamt mit folgenden Angeboten zur Verfügung:
  • Belehrung einer Person vor Aufnahme einer Tätigkeit nach § 43 Abs. 1
  • Gruppenbelehrung (ab 5 vorher angemeldeten Personen)
  • Wiederholungsbelehrung auf Anforderung des Arbeitgebers
  • Belehrung mit Befristung für max. 1 Jahr
  • Verlängerung der Befristung für max. 1 Jahr
  • Ausstellung Nachweisheft nach Befristung für ein Jahr o. für zwei Jahre
  • Ausstellung eines Duplikates
MRE-Netzwerk Weimar/ Weimarer Land

Die Ausbreitung multiresistenter Erreger (MRE) stellt heute eine schwerwiegende Problematik vor allem in Krankenhäusern, zunehmend aber auch in allen anderen medizinischen Bereichen dar. Das Ziel der Netzwerkarbeit ist, alle an der ambulanten und stationären Versorgung Beteiligen einzubeziehen, um die Zirkulation von multiresistenten Erregern zwischen und innerhalb der unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu unterbrechen, vermeidbare Infektionen zu verhindern und unvermeidbare Infektionen beherrschbar zu halten.

Das MRE-Netzwerk wird von den zuständigen Gesundheitsämtern der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land moderierend geleitet. Es erfolgt eine Vernetzung der Akteure. Dabei werden gemeinsame Standards erarbeitet.

Das Gesundheitsamt Weimar berät alle Einrichtungen und Betroffene sowie deren Angehörige zu Fragen im Umgang mit multiresistenten Erregern.

Umwelthygiene

Die Umwelthygiene befasst sich mit umweltbezogenen Gesundheitsrisiken und -faktoren. Dies können chemische, physikalische oder biologische Schadstoffe sein, wie zum Beispiel verwendete Baustoffe, Lärm, Schimmelpilze in der Wohnung. Das Gesundheitsamt berät nicht nur, sondern erarbeitet mit Ihnen gemeinam Lösungsmöglichkeiten. Begutachtungen und Messungen werden nicht vorgenommen.

Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen werden Stellungnahmen und Gutachten seitens des Gesundheitsamtes hinsichtlich hygienischer Fragen erstellt.

Kontaktdaten
Gesundheitsamt Weimar
Allgemeine Hygiene/Umwelthygiene/Trinkwasserhygiene
Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 03643 762-750 oder -772