Gesundheitsamt Weimar - Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Untersuchungen
Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen im Auftrag von verschiedenen Behörden und Gerichten.
Hierzu gehören zum Beispiel:
Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt wacht über Selbstständige, die in einem Beruf des Gesundheitswesens tätig sind.
Hierzu gehören:
Leichen- und Bestattungswesen
Das Gesundheitsamt wacht darüber, dass bei der Beförderung, Aufbahrung, Bestattung und Umbettung von Leichen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Vor einer Feuerbestattung wird gemäß dem Thüringer Bestattungsgesetz eine zweite Leichenschau durch die Ärztinnen/Ärzte des amtsärztlichen Dienstes durchgeführt. Ist die Todesursache nicht geklärt, darf keine Feuerbestattung stattfinden, es sei denn, diese ist auch durch eine Leichenöffnung nicht zu klären gewesen.
Umbettungen und Exhumierung von Leichen werden durch die Amtsärztin/den Amtsarzt genehmigt und überwacht. Sollen Leichen ins Ausland transportiert werden, überprüft das Gesundheitsamt die ordnungsgemäße Einsargung und stellt den hierzu notwendigen Leichenpass aus.
Alle Totenscheine gehen dem Gesundheitsamt zu, werden dort auf die ordnungsgemäße Ausstellung kontrolliert und archiviert.
Kontaktdaten
Gesundheitsamt Weimar
Amtsärztlicher Dienst
Dr. Enikö Bán
Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 03643 762-754
Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen im Auftrag von verschiedenen Behörden und Gerichten.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Einstellungsuntersuchungen von Beamtinnen und Beamten
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Beihilfe für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen von Beamtinnen und Beamten
- Einschätzung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden
- Untersuchung auf Drogen
- Vaterschaftstests
- Gesundheitszeugnis bei Adoption oder Pflegschaft
- Beurteilung des Gesundheitszustandes/der Reisefähigkeit von Geflüchteten
- Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit
Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt wacht über Selbstständige, die in einem Beruf des Gesundheitswesens tätig sind.
Hierzu gehören:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Physiotherapeuten/-innen
- Ergotherapeuten/-innen
- Krankenpfleger/Krankenschwestern
- Heilpraktiker/-innen
- Podologen/Podologinnen
Leichen- und Bestattungswesen
Das Gesundheitsamt wacht darüber, dass bei der Beförderung, Aufbahrung, Bestattung und Umbettung von Leichen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Vor einer Feuerbestattung wird gemäß dem Thüringer Bestattungsgesetz eine zweite Leichenschau durch die Ärztinnen/Ärzte des amtsärztlichen Dienstes durchgeführt. Ist die Todesursache nicht geklärt, darf keine Feuerbestattung stattfinden, es sei denn, diese ist auch durch eine Leichenöffnung nicht zu klären gewesen.
Umbettungen und Exhumierung von Leichen werden durch die Amtsärztin/den Amtsarzt genehmigt und überwacht. Sollen Leichen ins Ausland transportiert werden, überprüft das Gesundheitsamt die ordnungsgemäße Einsargung und stellt den hierzu notwendigen Leichenpass aus.
Alle Totenscheine gehen dem Gesundheitsamt zu, werden dort auf die ordnungsgemäße Ausstellung kontrolliert und archiviert.
Kontaktdaten
Gesundheitsamt Weimar
Amtsärztlicher Dienst
Dr. Enikö Bán
Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 03643 762-754