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Gesundheitsamt Weimar - Amtsärztlicher Dienst

Amtsärztliche Untersuchungen

Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen im Auftrag von verschiedenen Behörden und Gerichten.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Einstellungsuntersuchungen von Beamtinnen und Beamten
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Beihilfe für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen von Beamtinnen und Beamten
  • Einschätzung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden
  • Untersuchung auf Drogen
  • Vaterschaftstests
  • Gesundheitszeugnis bei Adoption oder Pflegschaft
  • Beurteilung des Gesundheitszustandes/der Reisefähigkeit von Geflüchteten
  • Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit
In wenigen Fällen kann der amtsärztliche Dienst auch von Privatpersonen für eine Untersuchung beauftragt werden, zum Beispiel, wenn aufgrund einer Erkrankung weiter Kindergeld bezogen wird oder wenn eine medizinische Maßnahme steuerlich absetzbar ist.

Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt wacht über Selbstständige, die in einem Beruf des Gesundheitswesens tätig sind.
Hierzu gehören:
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Physiotherapeuten/-innen
  • Ergotherapeuten/-innen
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern
  • Heilpraktiker/-innen
  • Podologen/Podologinnen
Diese Personen müssen die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung beim Gesundheitsamt anzeigen. Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden auch Personen überprüft, die berufs- oder gewerbemäßig Tätigkeiten vornehmen, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen dienen. Zur Ausübung der Heilkunde sind nur Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen befugt.

Leichen- und Bestattungswesen

Das Gesundheitsamt wacht darüber, dass bei der Beförderung, Aufbahrung, Bestattung und Umbettung von Leichen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Vor einer Feuerbestattung wird gemäß dem Thüringer Bestattungsgesetz eine zweite Leichenschau durch die Ärztinnen/Ärzte des amtsärztlichen Dienstes durchgeführt. Ist die Todesursache nicht geklärt, darf keine Feuerbestattung stattfinden, es sei denn, diese ist auch durch eine Leichenöffnung nicht zu klären gewesen.
Umbettungen und Exhumierung von Leichen werden durch die Amtsärztin/den Amtsarzt genehmigt und überwacht. Sollen Leichen ins Ausland transportiert werden, überprüft das Gesundheitsamt die ordnungsgemäße Einsargung und stellt den hierzu notwendigen Leichenpass aus.

Alle Totenscheine gehen dem Gesundheitsamt zu, werden dort auf die ordnungsgemäße Ausstellung kontrolliert und archiviert.

Kontaktdaten
Gesundheitsamt Weimar
Amtsärztlicher Dienst
Dr. Enikö Bán
Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 03643 762-754