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Betreuungsangebote

Eine gute Betreuung und frühe Förderung für alle Kinder wird in Vreden großgeschrieben. Bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt erleichtern Ihnen als Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In folgenden Tageseinrichtungen für Kinder und/oder bei der besonderen flexiblen und familiennahen Betreuungsform der Kindertagespflege können Ihre Kinder sich wohlfühlen.

Kindertagespflege

Kindertagespflege SKF
Kirchplatz 10
48691 Vreden
Telefon: 02564 9328-11 oder 9328-12
Internet: www.skf-ahaus-vreden.de

Tageseltern-Verein Vreden-Stadtlohn-Südlohn,
im Sozialdienst kath. Frauen e.V
Kirchplatz 10
48691 Vreden
Telefon: 02564 9328-0

Spiel- und Krabbelgruppen

Krabbelgruppen/Eltern-Kind-Gruppen
der kfd Pfarrheime Lünten, Ellewick, St. Marien, St. Georg
Verschiedene Angebote - siehe Programm der kfd -
Internet: www.kfdvreden.de

Verbundleitung der katholischen Kita's
Charlotte Unterberg, Sandra Buning
Kirchplatz 12
48691 Vreden
Telefon: 02564 88381290

Tageseinrichtungen für Kinder

DRK der Kleine Prinz
Breslauer Str. 4a
48691 Vreden
Telefon: 02564 395888
Internet: www.drk-vreden.de

DRK Henrys kleine Welt
Am Berkelsee 12
48691 Vreden
Telefon: 02564 395888
Internet: www.drk-vreden.de

St. Georg-Familienzentrum,,MultiFAZ"
Kirchplatz 5
48691 Vreden
Telefon: 02564 398136
Internet: www.familienzentrum-vreden.de

St. Felizitas-Familienzentrum,,MultiFAZ"
Reinmodisstr. 15
48691 Vreden
Telefon: 02564 88381400
Internet: www.familienzentrum-vreden.de

Don Bosco
Liemarstr. 22
48691 Vreden
Telefon: 02564 88381800
Internet: www.kita-donbosco-vreden.de

St. Marien
Graf-von-Moltke-Str. 5
48691 Vreden
Telefon: 8838 1700
Internet: www.stgeorgvreden.de

St. Antonius Ammeloe
Dorfstr. 2
48691 Vreden
Telefon: 02564 88381500
Internet: www.stgeorgvreden.de

St. Bruno Lünten
Kirchstr. 10
48691 Vreden
Telefon: 02564 88381600
Internet: www.stgeorgvreden.de

St. Nikolaus Ellewick
Pfarrer-Holtmann-Str. 28
48691 Vreden
Telefon: 02564 4694
Internet: www.stgeorgvreden.de

Arche Noah - Zertifizierter Bewegungskindergarten
Wagnerstr. 7
48691 Vreden
Telefon: 02564 2639
Internet: www.ev-kiga-arche.de

Sterntaler-Familienzentrum
Am Ölbach 1
48691 Vreden
Telefon: 02564 97670
Internet: www.familienzentrum-sterntaler-vreden.de

Montessori-Kinderhaus Vergissmeinnicht
und Kleinkinderhaus Oase
Tappehornstr. 16
48691 Vreden
Telefon: 02564 390044
Internet: www.ev-jugendhilfe.de

Kinderhaus Rasselbande Vreden gem. GmbH
Winterswyker Str. 88b
48691 Vreden
Telefon: 02564 9899985
(auch Ferienbetreuung möglich)

Betriebliche Großtagespflege Glücksfabrik
Lise-Meitner-Str. 36
48691 Vreden
Telefon: 02564 93360

Verlässliche Ferienbetreuung

Stadt Vreden
Burgstaße 14
48691 Vreden
Telefon: 02564 303-209 oder 303-210
Internet: www.vreden.de
Familienpass: Zuschuss zum Eigenanteil für die verlässliche Ferienbetreuung
Ferienpass: Aktuelle Infos zu Angeboten in den Sommerferien werden jährlich im Ferienpass veröffentlicht, der an alle Schüler bis zum 8. Schuljahr ausgeteilt wird. Ansprechpartner: s. o. verlässliche Ferienbetreuung

Ferienlager
Aktuelle Infos zu allen Ferienlagern und Familienwochenenden in der Stadt und den Kirchdörfern erhalten Sie über das zentrale Pfarrbüro der katholischen Kirchengemeinde St. Georg, siehe Eintrag "Kirchengemeinden".

Informationen zum Familienpass der Stadt Vreden
(Stand 01. Mai 2017)

Was ist ein Familienpass?
Mit der Neufassung des Familienpasses soll ein weiterer Beitrag zur Förderung der Familienfreundlichkeit in Vreden geleistet werden. Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder ausgestellt. Er ist für ausweispflichtige Familienmitglieder (ab 16 Jahre) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Pass ist nicht übertragbar. Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.

Wer erhält den Familienpass?
  • Alle Familien, die in Vreden mit Hauptwohnsitz leben und für zwei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, erhalten den Familienpass auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Vreden.

  • Ist eines oder sind beide der mindestens 2 Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird, bereits 18 Jahre oder älter, kann der Familienpass ebenfalls beim Bürgerbüro der Stadt Vreden beantragt werden. Dabei ist der neueste Kindergeldbescheid vorzulegen.

  • Zu den gleichen Bedingungen erhalten außerdem alle alleinerziehenden Mütter oder Väter mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern

  • sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind (GdB mindestens 50%) den Familienpass auf Antrag beim Bürgerbüro.

Der Familienpass wird unabhängig von der Höhe des Einkommens ausgestellt.

Wie lange gilt der Familienpass?
Für Familien mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren, gilt der Pass bis zum Ende des Monats, in dem das älteste Kind 18 Jahre alt wird. Darüber hinaus kann eine Verlängerung beantragt werden, falls weiterhin für 2 oder mehr Kinder Kindergeld gezahlt wird.

Bei Alleinerziehenden gilt der Familienpass jeweils für 1 Jahr und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Für Familien mit einem behinderten Kind gilt der Familienpass bis zum Ende des Monats in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Eine Verlängerung ist bei nachgewiesener Kindergeldberechtigung längstens bis zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII möglich.

Welche Vergünstigungen bietet der Familienpass?
Den Vredener Familien bietet der Familienpass folgende Vergünstigungen:
  • Ermäßigung bei den Eintrittspreisen für Kulturveranstaltungen der Stadt Vreden und des Kulturringes Vreden/Stadtlohn

  • Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule und anderer Weiterbildungseinrichtungen

  • Ermäßigung beim Erwerb von 10er-Karten für Kinder bis 18 Jahre beim Frei- und Hallenbad Vreden

  • Zuschuss zum Eigenanteil für Schulbücher ab der Sekundarstufe

  • Zuschuss zum Eigenanteil für die verlässliche Ferienbetreuung

  • "Weihnachtsbeihilfe" für behinderte Kinder ab GdB 80%

Auch einige Nachbarkommunen gewähren für den Vredener Familienpass Ermäßigung (etwa für die Volkshochschule, Eintritt in Schwimmbäder oder bei Kulturveranstaltungen).

Hier sollten Sie den Familienpass auch vorlegen.