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Das Baugrundstück

Bauen oder Kaufen?
Egal ob Bau oder Kauf, eine gewissenhafte Planung spielt die entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Bauablauf möglichst reibungsfrei zu gestalten. Informieren Sie sich über die Anbieter der Baudienstleitungen, lassen Sie sich Referenzvorhaben zeigen und sprechen Sie mit den dortigen Bewohnern.
Bei einem Neubau gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen der konventionellen Bauweise und dem Angebot von Fertighausanbietern zu entscheiden. Grundsätzlich ist ein gewissenhafter Vergleich der Angebote zu empfehlen. Bei Fertig- bzw. Systemhäusern können sich beispielsweise Preisvorteile ergeben. Wenn viele individuelle Änderungen erforderlich werden, kann das Architektenhaus günstiger sein. Auch beim Kauf von älteren Häusern sollten die Kosten der Sanierungs- und Umbauarbeiten detailliert aufgestellt und bei Bedarf von einem Gutachter ermittelt werden.

Wer sich zum Kauf einer Eigentumswohnung entschlossen hat, sollte das Angebot sorgfältig prüfen und sich das Objekt gemeinsam mit einem Fachmann aus der Baubranche ansehen. Wichtig ist zudem eine Auskunft über die bestehende oder künftige Eigentümergemeinschaft und ggf. über den Bauträger, der die Wohnungen baut, einzuholen.

Wo finde ich ein Grundstück?
Die gängigsten Möglichkeiten, ein Grundstück zu finden, sind der wöchentliche Blick in den Immobilienteil der Zeitung, ins Internet oder der Gang zum Makler. Die Stadt Voerde verkauft ebenfalls Grundstücke. Auskunft hierzu erhalten Sie bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Hier können Sie sich auch in Wartelisten eintragen lassen. Wenn Sie ein Grundstück sehen, auf dem Sie gerne bauen möchten und welches den auf der Seite "Wo und wie kann ich bauen?" beschriebenen Kriterien entspricht, nutzen Sie die Bauberatung der Stadt Voerde.

- Grundstück:
  • Makler oder Stadt?
  • Lage von Schulen, Kindergärten, Buslinie, Geschäfte, Entfernung zum Arbeitsplatz, Erholung und Freizeit
  • Grundstückgröße, Gartenanteil, Lage im Ort
  • Bergschadensgebiet
  • geschütztes Überschwemmungsgebiet
  • Rechtliche Belastungen des Grundstücks: Grundbucheintrag, Baulasten, Dienstbarkeiten
- Kaufvertrag:
  • Welcher Notar?
  • Auszug aus dem Grundbuch (Aufgabe Notar/Grundbuchamt)
  • Eintrag ins Grundbuch (Aufgabe Notar/Grundbuchamt)
Wer baut das Haus?
- Architekten
Architekten sind die Anwaltschaft der Bauherren gegenüber allen Bauhandwerkern und Behörden. Sie sind für Planung, Bau- und Entwässerungsantrag, Kostenkalkulation, Auswahl und Einsatz der Firmen verantwortlich. Baumängel und Unstimmigkeiten sollten sie beheben. Für den Bauantrag müssen sie vorlageberechtigt sein, zur Realisierung des Baues müssen sie über eine entsprechende Fachausbildung verfügen. Sie schalten die weiteren Baufachingenieure ein; zum Beispiel Statiker oder Fachleute für die Wärmebedarfsberechnung.

- Generalunternehmer / Bauträger
Generalunternehmer übernehmen in der Regel den kompletten Bauablauf. Kauft man "Schlüsselfertig", muss das gesamte Haus in einem vereinbarten Zeitrahmen zu einem festen Betrag bewohnbar
fertiggestellt sein. Auch hier gilt der Grundsatz, dass man sich vor einer Kaufentscheidung umfassend informiert. Das bedeutet, dass man sich vor der Beauftragung über die erforderliche Fachkompetenz der Firma erkundigen und entsprechende Sicherheiten vereinbaren sollte. Generalunternehmer und Fertighausfirmen werben mit kurzen Bauzeiten und niedrigen Preisen. Und sie liefern auch gleich den hauseigenen Architekten mit. Der Vertrag mit einer solchen Firma muss exakt formuliert sein - einschließlich aller Angaben zu Baustoffen bis hin zu Zahl und Art der Steckdosen. Prüfen Sie, ob alle Details enthalten sind. Ebenso empfiehlt es sich, notwendige Änderungen vor dem Vertragsabschluss zu vereinbaren. Beim Kauf eines Fertighauses sollte man den Vertragsabschluss von dem Erteilen der Baugenehmigung abhängig machen. Bereitet man den Vertragsabschluss gewissenhaft vor, wird man während der Bauphase vollständig entlastet.

- Architekten:
  • Über Büros gibt die Architektenkammer Auskunft (Internet: www.diearchitekten.org; www.aknw.de). Man kann auch nach Neubauten, die einem gefallen, Ausschau halten und die Bauherren nach ihren Erfahrungen befragen.
- Generalunternehmer:
  • In den meisten Baugebieten bauen bereits Generalunternehmer und bieten ihre Gebäude auf dem Markt an. Die meisten dieser Unternehmer bauen auch individuell. Auch hier sollte man Kunden dieser Unternehmer nach ihren Erfahrungen befragen.
Grundsätze zur Erwerbsentscheidung
- Baurecht und Erschließung
Grundstückseigentümer und -käufer sollten sich zunächst einmal bei der Stadt erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.
Neben dem Planungsrecht muss das Grundstück ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen sowohl für den Verkehr als auch für die Versorgung (Elektrizität, Fernwärme, Gas, Wasser) bzw. Entsorgung (Abwasser) aufweisen. Es ist dabei zu beachten, dass im Allgemeinen kein Anspruch darauf besteht, dass die Gemeinde die Erschließung herstellt.
Selbst wenn ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, muss nun noch geklärt werden, wie es tatsächlich bebaut werden kann und ob es ausreichend erschlossen ist. So können sich aus dem Bebauungsplan oder aus der Umgebung Einschränkungen ergeben, die die Art der Nutzung betreffen. So gibt es zum Beispiel Grundstücke, die nur für Gewerbebetriebe vorgesehen sind. Bei der Stadt erhalten Sie im Rahmen der Bauberatung weitere Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen). Eine rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst, wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen (siehe auf der Seite "Der Weg zur Baugenehmigung").

Erkundigen Sie sich auch genau, wie die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es zwar nirgends, doch kann man beim Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz erfahren, ob und was in der Nähe geplant oder wie die weitere Entwicklung vorgesehen ist.

- Baulasten und Grunddienstbarkeiten
Ob Ihr Grundstück vollständig nutzbar ist, hängt auch von eventuell eingetragenen rechtlichen Belastungen auf dem Grundstück ab. Das können zum Beispiel Wegerechte oder übernommene Abstandsflächen sein, die bestimmte Teile Ihres Grundstücks für diese Nutzungen reservieren und die somit nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Diese können aus Baulasten bestehen, die im Baulastenverzeichnis des Fachdienstes Bauordnung, Denkmalschutz geführt werden oder aus Eintragungen im Grundbuch.

- Grundsätzliches zu den Kosten
Die Fragen rund um die Finanzierung lesen Sie im Kapitel "Finanzierung und Fördermöglichkeiten". Hier wird auch die wichtige Frage der Neben- und möglichen Folgekosten behandelt, die zusätzlich zu dem reinen Kaufpreis entstehen und die ebenfalls bei der Wahl eines Grundstücks zu beachten sind, wie zum Beispiel künftige Erschließungskosten.

Die Laterne steht in der Einfahrt - Das Grundstück und sein Umfeld
Grundstücke in Neubaugebieten werden in der Regel vollständig neu erschlossen und die Gestaltung der öffentlichen Flächen wird auf die Anordnung der Grundstücke ausgerichtet. Bei der Bebauung von Baulücken oder Umbauten mit einer Veränderung der Grundstückszufahrten stellt sich die Situation jedoch häufig anders dar. Geh- und Radwege müssen gekreuzt und Bordsteine abgesenkt werden. Ihre Kontaktperson für diesen Fall finden Sie im Kommunalbetrieb Voerde, Abteilung Tiefbau.
Auch Straßenlaternen oder Transformatoren können sich an der Stelle befinden, an der Sie eine Einfahrt planen. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Abteilung Tiefbau.

Komplizierter wird es, wenn sich vor Ihrer geplanten Grundstückszufahrt öffentliche Grünflächen oder öffentliche Stellplätze befinden. Der öffentliche Straßenraum dient nicht nur als Straße für den Verkehr. Die Anforderungen sind je nach Lage unterschiedlich, aber immer vielfältig. Er dient dazu, mit dem Auto von seinem Haus aus zu seinen Zielen zu fahren. Radfahrer und Fußgänger sollen sich hier gefahrlos bewegen können und auch die Besucher sollen auf der Straße einen Parkplatz finden. Und dann soll der Straßenraum auch noch Aufenthaltsqualitäten haben, damit man sich an seinem Wohnort wohl fühlt und auch die Kinder ausreichende Möglichkeiten finden, sich gefahrlos zu besuchen und zu spielen. Deshalb gibt es Grünflächen und Bäume, die gleichzeitig dafür sorgen können, dass der Autoverkehr nicht ganz so schnell unterwegs ist. Grünflächen und öffentliche Stellplätze übernehmen also wichtige Aufgaben im Straßenraum.
Die vielfältigen Funktionen des Straßenraumes beanspruchen jedoch auch entsprechenden Platz. Grundstückseinfahrten begrenzen regelmäßig die Möglichkeiten, Grünflächen, Beleuchtung und öffentliche Stellplätze anzulegen. Der Rat der Stadt Voerde hat aus diesem Grunde beschlossen, dass zu privaten Grundstücken in der Regel eine Zufahrt angelegt werden soll, die nicht breiter als 3 m ist. Parallel angelegte Stellplätze auf dem Grundstück lassen sich so über eine gemeinsame Grundstückszufahrt erreichen.
Die Planung des Hausumfeldes und der Anschluss an die Nachbargrundstücke sowie den öffentlichen Straßenraum gehören daher ebenfalls zu einer wichtigen Planungsaufgabe, die ein gewissenhafter Architekt frühzeitig berücksichtigen wird. Klären sie daher schon zu Beginn der Planungsphase, an welcher Stelle Ihre Zufahrt sein kann und stimmen Sie den Standort bei der Bauberatung ab.

Und unten drunter - Kanäle, Leitungen, Grundwasser und Altlasten
Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennenlernen. Eine wichtige Rolle spielt die Untergrundbeschaffenheit, d.h. der Zustand des Baugrundes. Bei einem hohen Grundwasserspiegel müssen beispielsweise entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, wie bspw. Abdichtungen gegen Grundwasser, die auch die Baukosten erhöhen.
Erfragen Sie ebenso die frühere Nutzung "Ihres" Grundstückes. Durch Altlasten können Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein, die eine Bautätigkeit verhindern oder erschweren können. Auskunft hierzu erhalten Sie bei der Bauberatung.
Die Zuleitungen zu Ihrem Haus verlaufen unterirdisch. Den Anschluss müssen Sie mit dem jeweiligen Versorgungsträger klären. Für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ist die Stadt Ansprechpartner. Auskünfte über die gesetzlichen Regelungen zur Anschlusserforderlichkeit, der technischen Ausführung und die Kosten eines Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz erhalten Sie ebenfalls hier. Die übrigen Kontaktpersonen, etwa für Trinkwasser, Strom, Gas, Fernwärme, Telefon und Fernsehen finden Sie im Anhang. Es empfiehlt sich, diese ebenfalls frühzeitig in die Planung einzubinden.

Starkregen und Hochwasserrisiken
Starkniederschläge
Für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ist die Stadt, Abteilung Tiefbau, Ansprechpartner. Auskünfte über die gesetzlichen Regelungen zur Anschlusserforderlichkeit, die technische Ausführung und den Kosten eines Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz erhalten Sie ebenfalls hier.
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass Starkniederschläge infolge des Klimawandels an Häufigkeit und Intensität zunehmen. Anpassungen an die Gefährdung durch Starkregen sind am einfachsten beim Neubau von Gebäuden zu realisieren. Beim Bau kann z.B. der Hauseingang eine Treppenstufe höher gelegt werden oder der Kellerfensterschacht hoch gemauert werden, damit das Niederschlagswasser nicht durch die Kellerfenster eindringt.
Ursachen für Rückstau aus dem Kanal sind extreme Niederschläge und/oder verstopfte Kanäle. Liegen einzelne Entwässerungsobjekte (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten) des geplanten Wohnhauses unterhalb der Rückstauebene (das ist die Straßenoberkante), müssen die Eigentümer sie selbständig gemäß technischer Norm DIN EN 12056 gegen Rückstau sichern.
Welche Rückstausicherung am besten geeignet ist und wo diese eingebaut werden soll, hängt von der Situation des Grundstücks ab. Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen (Pumpen) oder Rückstauverschlüsse.
Informationsmaterial zum Thema "Schutz vor Kellerüberflutung" erhalten Sie über die Abteilung Tiefbau.

- Hochwasserrisiken
Im Rahmen der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sind Flächen im Stadtgebiet Voerde als Risikogebiete ausgewiesen. Aus der Hochwassergefahrenkarte und aus der Baugenehmigung können Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr Bauprojekt in einem Überschwemmungsgebiet bzw. hochwassergeschützten Gebiet liegt. Durch Bauvorsorge in der Planungsphase anhand von hochwasserangepassten Bauweisen und Nutzungen kann das Schadensrisiko durch Hochwasser minimiert werden.
Die Informationsbroschüre "Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge" des Bundesverkehrsministeriums gibt Hinweise zur baulichen Vorsorge.