Angebote für Familien
Immer wieder können im familiären Leben Schwierigkeiten auftreten, die den Alltag der Betroffenen nicht nur belasten, sondern teils unerträgliche Situationen schaffen. Nicht wenige Familien geraten mit den vielfältigen Herausforderungen ihres Alltags in Situationen, die zu Krisen führen können.
Beratungsstellen
CSW Erziehungsberatungsstelle Vechta
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Landkreis Vechta
Neuer Markt 30, 49377 Vechta
E-Mail: beratungsstelle@caritas-sozialwerk.de
Internet: www.caritas-sozialwerk.de
Diakonisches Werk
Kurberatung, Schuldnerberatung, Ehe- Familie- und Lebensberatung
Marienstraße 14, 49377 Vechta
Telefon: 04441 90691-0
E-Mail: hinrichsmeyer@diakonie-vechta.de
Internet: www.diakonie-om.de
Bürozeiten: Mo. bis Fr. 9.00-12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Selbsthilfegruppen Caritas
Selbsthilfegruppen entstehen, weil Menschen gemeinsam mit anderen Betroffenen oder Angehörigen ihre Lebenssituation verbessern möchten.
www.selbsthilfe-landkreis-vechta.de
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Internet: https://nina-info.de/telefon-beratung
Jobcenter im Landkreis Vechta
Beauftragte für Chancengleichheit
Katharina Drees ist Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter im Landkreis Vechta: "Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Lebenssituation soll die gleiche Möglichkeit auf eine berufliche Zukunft haben. Unsere Aufgabe ist es, insbesondere Frauen, Alleinerziehende und Menschen mit besonderen Herausforderungen gezielt zu unterstützen. Das kann durch Weiterbildungen, Netzwerke oder individuelle Beratung geschehen. Wir arbeiten daran, dass sich Arbeitsmarkt und Familie besser vereinbaren lassen und dass Vielfalt in der Arbeitswelt als Chance verstanden wird."
Telefon: 04441 9461263
E-Mail: jobcenter-vechta.bca@jobcenter-ge.de
Finanzen
Wohnbauförderung der Stadt Vechta
Die Stadt Vechta bietet eine freiwillige Wohnbauförderung an, um Familien mit geringem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gefördert wird der Neubau oder Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die bestimmten Voraussetzungen entsprechen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Größe der Familie der antragstellenden Personen. Die Zuwendung beträgt für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Paare 3.000,00 € und zusätzlich für jedes zu berücksichtigende minderjährige Kind 3.000,00 €. Für Kinder, die innerhalb der vorgeschriebenen zehn Jahre der Eigennutzung geboren werden, wird die Zuwendung auf Antrag ebenfalls gezahlt.
Um eine Zuwendung zu erhalten, müssen die Antragsteller einige Bedingungen erfüllen: Das Grundstück muss in Vechta liegen, und die antragstellenden Personen müssen Eigentümer:innen der Immobilie sein und der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Zudem darf das Gesamteinkommen des Haushalts die in aus § 3 Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) festgelegte Einkommensgrenze zzgl. eines Zuschlages in Höhe von 40 Prozent nicht überschreiten.
Die Zuwendung wird nur einmalig gewährt und nach dem Einzug in die Immobilie ausgezahlt. Die antragstellenden Personen dürfen kein weiteres Wohneigentum besitzen. Auch der Kauf und Verkauf von Immobilien zwischen nahen Verwandten wird nicht gefördert. Zudem erfolgt keine Förderung, wenn zwischen dem Kauf oder der Fertigstellung der Immobilie und dem Einzug mehr als ein Jahr vergangen ist.
Die Wohnbauförderstelle der Stadt Vechta unterstützt Familien bei den Fragen zu dieser städtischen Förderung und zu den Fördermöglichkeiten der N-Bank. Sprechen Sie uns gern an.
Wohngeld/Lasten-Zuschuss
Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen eine Herausforderung. Sie können einen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten beantragen. Der heißt Wohngeld für Mieter:innen und Lastenzuschuss für Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berücksichtigt werden:
Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Den Antrag auf Wohngeld/Lasten-Zuschuss stellen Sie bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration.
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
Das Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Leistungen werden gewährt für Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung, Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen, Ausflüge und Klassenfahrten, sowie für Lernförderung.
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Diese können das Bildungs- und Teilhabepaket nur beim Jobcenter Vechta beantragen. Für Bezieher von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag muss der Antrag bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration gestellt werden.
Die Kinder müssen jünger als 25 Jahre alt sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule bzw. Krippe, Kindergarten oder die Kindertagespflege besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Alle oben genannten Anträge können auch online gestellt werden, dazu gehen Sie bitte auf folgende Seite:
Internet: www.kommune365.de/stadt-vechta/dienstleistungen-a-z
Familienerholung
Familien können über den Landes-Caritasverband für Oldenburg ( LCV) Anträge auf Zuschüsse für Familienerholungen stellen.
Internet: www.lcv-oldenburg.de/ichsuchehilfe/kurberatung/kur-und-erholung
Hilfreiche Adressen zum Sparen
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Kleines Kaufhaus Vechta, Kronenstraße 5
Telefon 04441 937493
Internet: www.skf-vechta.de/fachbereiche/kleine-kaufhaeuser-im-lk-vechta
Tafel
Ausgabestelle Vechta, Oldenburgerstraße 132
info@tafel-lohne.de
Internet: www.tafel-lohne.de
Kleiderkammer Vechta
Rudolf-Diesel-Straße 15
Bildungsträger
Der Familientreff in der Kreisvolkshochschule Vechta e. V. ist eine feste Anlaufstelle für Eltern mit Ihren Kindern von der Schwangerschaft bis ins Teenageralter. Sie finden hier ein sich ständig erweiterndes Angebot an Eltern-Kind-Kursen, Kinderkursen und Vortragsveranstaltungen aus dem Bereich der Pädagogik, Erziehung und Gesundheit.
Internet: www.kvhs-vechta.de/familientreff/kontakt
Das Bildungswerk Vechta ist eine moderne und familiäre Bildungseinrichtung, die Lebenslanges Lernen ermöglichen möchten. Es hat sich zur Aufgabe gemacht vielfältige Bildungsangebote für alle zu schaffen, sodass unter ihrem Dach vom Baby bis zum Senior jeder genau den Kurs finden kann, der zu ihm oder ihr passt.
Internet: https://www.bw-vechta.de/p/programmbereich/familie-und-generationen-764-CAT-KAT4005693
Beratungsstellen
CSW Erziehungsberatungsstelle Vechta
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Landkreis Vechta
Neuer Markt 30, 49377 Vechta
E-Mail: beratungsstelle@caritas-sozialwerk.de
Internet: www.caritas-sozialwerk.de
Diakonisches Werk
Kurberatung, Schuldnerberatung, Ehe- Familie- und Lebensberatung
Marienstraße 14, 49377 Vechta
Telefon: 04441 90691-0
E-Mail: hinrichsmeyer@diakonie-vechta.de
Internet: www.diakonie-om.de
Bürozeiten: Mo. bis Fr. 9.00-12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Selbsthilfegruppen Caritas
Selbsthilfegruppen entstehen, weil Menschen gemeinsam mit anderen Betroffenen oder Angehörigen ihre Lebenssituation verbessern möchten.
www.selbsthilfe-landkreis-vechta.de
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Internet: https://nina-info.de/telefon-beratung
Jobcenter im Landkreis Vechta
Beauftragte für Chancengleichheit
Katharina Drees ist Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter im Landkreis Vechta: "Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Lebenssituation soll die gleiche Möglichkeit auf eine berufliche Zukunft haben. Unsere Aufgabe ist es, insbesondere Frauen, Alleinerziehende und Menschen mit besonderen Herausforderungen gezielt zu unterstützen. Das kann durch Weiterbildungen, Netzwerke oder individuelle Beratung geschehen. Wir arbeiten daran, dass sich Arbeitsmarkt und Familie besser vereinbaren lassen und dass Vielfalt in der Arbeitswelt als Chance verstanden wird."
Telefon: 04441 9461263
E-Mail: jobcenter-vechta.bca@jobcenter-ge.de
Finanzen
Wohnbauförderung der Stadt Vechta
Die Stadt Vechta bietet eine freiwillige Wohnbauförderung an, um Familien mit geringem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gefördert wird der Neubau oder Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die bestimmten Voraussetzungen entsprechen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Größe der Familie der antragstellenden Personen. Die Zuwendung beträgt für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Paare 3.000,00 € und zusätzlich für jedes zu berücksichtigende minderjährige Kind 3.000,00 €. Für Kinder, die innerhalb der vorgeschriebenen zehn Jahre der Eigennutzung geboren werden, wird die Zuwendung auf Antrag ebenfalls gezahlt.
Um eine Zuwendung zu erhalten, müssen die Antragsteller einige Bedingungen erfüllen: Das Grundstück muss in Vechta liegen, und die antragstellenden Personen müssen Eigentümer:innen der Immobilie sein und der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Zudem darf das Gesamteinkommen des Haushalts die in aus § 3 Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) festgelegte Einkommensgrenze zzgl. eines Zuschlages in Höhe von 40 Prozent nicht überschreiten.
Die Zuwendung wird nur einmalig gewährt und nach dem Einzug in die Immobilie ausgezahlt. Die antragstellenden Personen dürfen kein weiteres Wohneigentum besitzen. Auch der Kauf und Verkauf von Immobilien zwischen nahen Verwandten wird nicht gefördert. Zudem erfolgt keine Förderung, wenn zwischen dem Kauf oder der Fertigstellung der Immobilie und dem Einzug mehr als ein Jahr vergangen ist.
Die Wohnbauförderstelle der Stadt Vechta unterstützt Familien bei den Fragen zu dieser städtischen Förderung und zu den Fördermöglichkeiten der N-Bank. Sprechen Sie uns gern an.
Wohngeld/Lasten-Zuschuss
Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen eine Herausforderung. Sie können einen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten beantragen. Der heißt Wohngeld für Mieter:innen und Lastenzuschuss für Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berücksichtigt werden:
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Die Höhe der finanziellen Belastungen (z. B. Kreditzinsen, Tilgungen, Bewirtschaftungskosten)
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Den Antrag auf Wohngeld/Lasten-Zuschuss stellen Sie bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration.
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
Das Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Leistungen werden gewährt für Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung, Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen, Ausflüge und Klassenfahrten, sowie für Lernförderung.
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Diese können das Bildungs- und Teilhabepaket nur beim Jobcenter Vechta beantragen. Für Bezieher von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag muss der Antrag bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration gestellt werden.
Die Kinder müssen jünger als 25 Jahre alt sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule bzw. Krippe, Kindergarten oder die Kindertagespflege besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Alle oben genannten Anträge können auch online gestellt werden, dazu gehen Sie bitte auf folgende Seite:
Internet: www.kommune365.de/stadt-vechta/dienstleistungen-a-z
Familienerholung
Familien können über den Landes-Caritasverband für Oldenburg ( LCV) Anträge auf Zuschüsse für Familienerholungen stellen.
Internet: www.lcv-oldenburg.de/ichsuchehilfe/kurberatung/kur-und-erholung
Hilfreiche Adressen zum Sparen
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Kleines Kaufhaus Vechta, Kronenstraße 5
Telefon 04441 937493
Internet: www.skf-vechta.de/fachbereiche/kleine-kaufhaeuser-im-lk-vechta
Tafel
Ausgabestelle Vechta, Oldenburgerstraße 132
info@tafel-lohne.de
Internet: www.tafel-lohne.de
Kleiderkammer Vechta
Rudolf-Diesel-Straße 15
Bildungsträger
Der Familientreff in der Kreisvolkshochschule Vechta e. V. ist eine feste Anlaufstelle für Eltern mit Ihren Kindern von der Schwangerschaft bis ins Teenageralter. Sie finden hier ein sich ständig erweiterndes Angebot an Eltern-Kind-Kursen, Kinderkursen und Vortragsveranstaltungen aus dem Bereich der Pädagogik, Erziehung und Gesundheit.
Internet: www.kvhs-vechta.de/familientreff/kontakt
Das Bildungswerk Vechta ist eine moderne und familiäre Bildungseinrichtung, die Lebenslanges Lernen ermöglichen möchten. Es hat sich zur Aufgabe gemacht vielfältige Bildungsangebote für alle zu schaffen, sodass unter ihrem Dach vom Baby bis zum Senior jeder genau den Kurs finden kann, der zu ihm oder ihr passt.
Internet: https://www.bw-vechta.de/p/programmbereich/familie-und-generationen-764-CAT-KAT4005693