Beeinträchtigt oder Entwicklungsverzögert - na und?
Behinderte und pflegebedürftige Menschen, besonders aber betroffene Kinder und Jugendliche, bedürfen des Schutzes und der emotionalen Zuwendung durch ihre Familien. Durch verschiedene Maßnahmen und Hilfen können Menschen mit Behinderung enger in das berufliche und soziale Leben einbezogen und gleichzeitig die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden.
Als behindert gilt, wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Veränderung dauerhaft eingeschränkt und dadurch sozial beeinträchtigt ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ursache der Behinderung eine Krankheit oder ein Unfall ist. Selbstverständlich sollen Behinderte gleichberechtigt am Leben teilhaben, ganz gleich, wie stark die Beeinträchtigung ist. In Artikel 3 des Grundgesetzes wurde inzwischen ein Benachteiligungsverbot aufgenommen, einheitliche Sozialleistungen werden im Sozialgesetzbuch IX geregelt und es wurden diverse Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze erlassen.
Auch nach Privatrecht sind Diskriminierungen verboten.
Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis, der Schwerbehinderten-Ausweis, erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen und Einschränkungen des Inhabers.
Andreaswerk e. V.
Sie haben Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes? Sie sind unsicher, ob Ihr Kind Unterstützung benötigt?
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Telefon: 04441 927128
Internet: www.andreaswerk.de/de/fruehfoerderung
Internet: www.andreaswerk.de/de/autismusambulanz
Andreaswerk e. V.
Landwehrstraße 7, 49377 Vechta
Telefon: 04441 960-0
E-Mail: info@andreaswerk.de
Stellwerk Zukunft
Die gemeinnützige Stellwerk Zukunft GmbH wurde 2007 gegründet, um ohne spezielle Weltanschauung mit einer Haltung von Respekt, Neugier und Wertschätzung Menschen zu stärken und zu vernetzen. Zu ihren Aufgaben gehören: Frühförderung, Hilfen zur Erziehung, Jugend und Schule und Team Coaching.
Internet: www.stellwerk-zukunft.de/?page_id=3736
Senioren und Pflegestützpunkt
Der Senioren und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Vechta bietet neutrale und kostenlose Beratung für Angehörige von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
Internet: www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/senioren-und-pflegestuetzpunkt.html
Als behindert gilt, wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Veränderung dauerhaft eingeschränkt und dadurch sozial beeinträchtigt ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ursache der Behinderung eine Krankheit oder ein Unfall ist. Selbstverständlich sollen Behinderte gleichberechtigt am Leben teilhaben, ganz gleich, wie stark die Beeinträchtigung ist. In Artikel 3 des Grundgesetzes wurde inzwischen ein Benachteiligungsverbot aufgenommen, einheitliche Sozialleistungen werden im Sozialgesetzbuch IX geregelt und es wurden diverse Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze erlassen.
Auch nach Privatrecht sind Diskriminierungen verboten.
Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis, der Schwerbehinderten-Ausweis, erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen und Einschränkungen des Inhabers.
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Stellwerk Zukunft
Die gemeinnützige Stellwerk Zukunft GmbH wurde 2007 gegründet, um ohne spezielle Weltanschauung mit einer Haltung von Respekt, Neugier und Wertschätzung Menschen zu stärken und zu vernetzen. Zu ihren Aufgaben gehören: Frühförderung, Hilfen zur Erziehung, Jugend und Schule und Team Coaching.
Internet: www.stellwerk-zukunft.de/?page_id=3736
Senioren und Pflegestützpunkt
Der Senioren und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Vechta bietet neutrale und kostenlose Beratung für Angehörige von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
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