Gleichstellung - heute wichtiger denn je
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Diese klare Formulierung aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist auf die "Mütter des Grundgesetzes" zurückzuführen. Nur vier der insgesamt 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz erarbeitete, waren damals Frauen.
Vor allem dem unermüdlichen Einsatz der Juristin Elisabeth Selbert (SPD) sowie der parteiübergreifenden Zusammenarbeit mit Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei) ist das klare Bekenntnis des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung zu verdanken.
Artikel 3 ist heute genauso wichtig wie früher
Seit der ersten Bundestagswahl 1949 stieg die Zahl weiblicher Abgeordneter im Bundestag. Zu Beginn der ersten Wahlperiode waren 6,8 Prozent der Abgeordneten Frauen. Im Bundestag (2021-2024) lag der Frauenanteil bei 34,8 Prozent. "Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben bewusst und freudig einmischen", hatte Helene Wessel bereits 1930 gefordert. Der in Artikel 3 enthaltene Auftrag bleibt aktuell:
In Versammlungen, Räten und Parlamenten sind Frauen weiter deutlich in der Minderzahl.
Frauen verdienen rund ein Fünftel weniger pro Arbeitsstunde als Männer. Die Mütter des Grundgesetzes, insbesondere Helene Weber und Friederike Nadig, traten schon vor 75 Jahren dafür ein, die Lohngleichheit im Grundgesetz zu verankern. Seit 2017 gilt das von der Bundesregierung initiierte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: "gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024): Mütter des Grundgesetzes (online)
Internet: www.bmfsfj.de/resource/blob/94392/ce5cf56cbbe1f61b85e0cb4c69ff947d/muetter-grundgesetz-data.pdf
Wenn hier alle Ungleichheiten beschrieben werden würden, bräuchte es viele Seiten und viel Zeit, um sie zu lesen. Deshalb ist es so wichtig, dass es in jeder Kommune eine Gleichstellungsbeauftragte gibt.
Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten ist es, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.
Nach § 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen sowie die Landkreise und die Region Hannover hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen. Bei der Stadt Vechta wurde das Stundenkontingent für die Aufgabe der Gleichstellung 2017 angehoben.
Seit diesem Tag ist Frau Andrea Schlärmann die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta. Mit 50 Prozent einer Vollzeitstelle, also 19,5 Stunden, handelt es sich hier um eine Teilzeitstelle.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Unterstützung von Frauen in verschiedenen Bereichen. Hier sind einige Aufgaben und Aktivitäten, die typischerweise mit dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten verbunden sind:
Internet: www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/rechtliche-gleichstellung-841120
Gleichstellung von Frauen und Männern aus Sicht des Bundesministeriums für Frauen, Senioren und Jugend
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Internet: www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/gleichberechtigungsgesetz/niedersachsisches-gleichberechtigungsgesetz-ngg-13869.html
Die LAG-Gleichstellung ist eine frauenpolitische Kraft in Niedersachsen. Ziel unserer Arbeit ist es, die Interessen von Frauen zu stärken.
Internet: gleichstellung-niedersachsen.de
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Vechta
Internet: www.landkreis-vechta.de/politik-und-verwaltung/verwaltung/gleichstellungsbeauftragte.html
Sollten Sie sich trotz der zahlreichen Informationen noch nicht sicher sein, wer für Sie die richtige Ansprechperson ist, kontaktieren Sie mich gerne.
Internet: www.vechta.de/gleichstellung
Es finden regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen Themen statt. Melden Sie sich gerne per E-Mail, falls Sie per Verteiler darüber informiert werden möchten oder folgen Sie auf Instagram:
Internet: www.instagram.com/macht.chancen.gleich/?hl=de
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta arbeitet seit vielen Jahren mit folgenden Kooperationspartner:innen, zusammen um die oben genannten Ziele und Aufgaben zu erfüllen:
Diese klare Formulierung aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist auf die "Mütter des Grundgesetzes" zurückzuführen. Nur vier der insgesamt 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz erarbeitete, waren damals Frauen.
Vor allem dem unermüdlichen Einsatz der Juristin Elisabeth Selbert (SPD) sowie der parteiübergreifenden Zusammenarbeit mit Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei) ist das klare Bekenntnis des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung zu verdanken.
Artikel 3 ist heute genauso wichtig wie früher
Seit der ersten Bundestagswahl 1949 stieg die Zahl weiblicher Abgeordneter im Bundestag. Zu Beginn der ersten Wahlperiode waren 6,8 Prozent der Abgeordneten Frauen. Im Bundestag (2021-2024) lag der Frauenanteil bei 34,8 Prozent. "Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben bewusst und freudig einmischen", hatte Helene Wessel bereits 1930 gefordert. Der in Artikel 3 enthaltene Auftrag bleibt aktuell:
In Versammlungen, Räten und Parlamenten sind Frauen weiter deutlich in der Minderzahl.
Frauen verdienen rund ein Fünftel weniger pro Arbeitsstunde als Männer. Die Mütter des Grundgesetzes, insbesondere Helene Weber und Friederike Nadig, traten schon vor 75 Jahren dafür ein, die Lohngleichheit im Grundgesetz zu verankern. Seit 2017 gilt das von der Bundesregierung initiierte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: "gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024): Mütter des Grundgesetzes (online)
Internet: www.bmfsfj.de/resource/blob/94392/ce5cf56cbbe1f61b85e0cb4c69ff947d/muetter-grundgesetz-data.pdf
Wenn hier alle Ungleichheiten beschrieben werden würden, bräuchte es viele Seiten und viel Zeit, um sie zu lesen. Deshalb ist es so wichtig, dass es in jeder Kommune eine Gleichstellungsbeauftragte gibt.
Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten ist es, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.
Nach § 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen sowie die Landkreise und die Region Hannover hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen. Bei der Stadt Vechta wurde das Stundenkontingent für die Aufgabe der Gleichstellung 2017 angehoben.
Seit diesem Tag ist Frau Andrea Schlärmann die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta. Mit 50 Prozent einer Vollzeitstelle, also 19,5 Stunden, handelt es sich hier um eine Teilzeitstelle.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Unterstützung von Frauen in verschiedenen Bereichen. Hier sind einige Aufgaben und Aktivitäten, die typischerweise mit dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten verbunden sind:
- Beratung und Unterstützung: Sie bietet individuelle Beratung für Frauen in sozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen an.
- Entwicklung von Programmen: Planung und Durchführung von Projekten, die die Chancengleichheit fördern, z. B. Workshops, Seminare und Informationsveranstaltungen.
- Sensibilisierung: Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungsthemen.
- Kooperation mit anderen Institutionen: Zusammenarbeit mit Schulen, sozialen Einrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen, um Gleichstellung und Chancengleichheit zu fördern.
- Monitoring und Berichterstattung: Beobachtung der Gleichstellungssituation in der Stadt und Erstellung von Berichten, um Fortschritte und Herausforderungen aufzuzeigen.
- Ansprechperson für Diskriminierung: Sie ist Ansprechpartnerin für Frauen, die Diskriminierung erleben und unterstützt sie in ihren Anliegen
- Vereinbarkeit von privater Sorgearbeit und Erwerbsarbeit
Internet: www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/rechtliche-gleichstellung-841120
Gleichstellung von Frauen und Männern aus Sicht des Bundesministeriums für Frauen, Senioren und Jugend
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Internet: www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/gleichberechtigungsgesetz/niedersachsisches-gleichberechtigungsgesetz-ngg-13869.html
Die LAG-Gleichstellung ist eine frauenpolitische Kraft in Niedersachsen. Ziel unserer Arbeit ist es, die Interessen von Frauen zu stärken.
Internet: gleichstellung-niedersachsen.de
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Vechta
Internet: www.landkreis-vechta.de/politik-und-verwaltung/verwaltung/gleichstellungsbeauftragte.html
Sollten Sie sich trotz der zahlreichen Informationen noch nicht sicher sein, wer für Sie die richtige Ansprechperson ist, kontaktieren Sie mich gerne.
Internet: www.vechta.de/gleichstellung
Es finden regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen Themen statt. Melden Sie sich gerne per E-Mail, falls Sie per Verteiler darüber informiert werden möchten oder folgen Sie auf Instagram:
Internet: www.instagram.com/macht.chancen.gleich/?hl=de
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Vechta arbeitet seit vielen Jahren mit folgenden Kooperationspartner:innen, zusammen um die oben genannten Ziele und Aufgaben zu erfüllen:
- Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Vechta
- Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten Weser-Ems-Nord der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Niedersachsen
- Netzwerk "Migrantinnen" Arbeitskreis Integration/Migration (Vechta/Cloppenburg)
- Kreisvolkshochschule (KVhS)
- Kath. Bildungswerk
- Schulen
- Vernetzung Schwangerenberatungsstelle (Skf, Donum Vitae, Diakonie)
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland
- Caritas-Jugendmigrationsdienst und weitere Migrationsberatungsstellen
- Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
- BiSS-Stelle (Beratungs- und interventionsstelle bei häuslicher Gewalt)
- Frauengruppen und Frauenverbände
- BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter
- Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte, Hannover
- Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Landesfrauenrat
- Gesundheitsregionen Niedersachsen
- Landkreis Vechta
- Katholische Frauen Gemeinschaft Deutschlands (kfd)
- Arbeitskreis "Allein Erziehende im Landkreis Vechta"
- Ehe, Familie & Alleinerziehende (EfA) - Bischöflich Münstersches Offizialat
- Landrauen Vechta Langförden
- Inner Circle
- Inner Wheel
- Zonta Club Vechta Diepholz
- Frauen für Demokratie