Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Wohnen und Leben in Tornesch

Von der Wohnsituation und vom Wohnumfeld hängen viele Entscheidungen ab. Jede Phase im Leben eines Menschen stellt besondere Ansprüche an die Wohnung und das Wohnumfeld. Wird eine Familie gegründet oder gibt es Familienzuwachs, so sind Wohnungsgröße, und Gartenfläche, aber auch die Nähe zum Kinderspielplatz sowie der Schulweg zu Entscheidungskriterien des Wohnplatzes entscheidend.

Für ältere Menschen sind ganz andere Punkte ausschlaggebend. Sie benötigen seniorengerechte Wohnungen, möglichst in der Nähe von Arztpraxen, Apotheken, Sozialstationen, Einkaufsmöglichkeiten usw.

Bei der Bereitstellung von Wohnquartieren achtet die Stadt Tornesch darauf, dass die persönlichen Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Ohne vorsorgende Planung kollidieren häufig die Interessen, wenn Jung und Alt nebeneinander wohnen. Steht bei den älteren Bewohnern die Ruhe im Vordergrund, verspüren Kinder verständlicherweise eher den Drang, sich zu bewegen und zu toben. Daher sind Spiel- und Bolzplätze im nahen Umfeld wichtig, denn sonst werden die kindlichen Aktivitäten notgedrungen in die Hausflure oder auf die Straßen verlegt. Jugendliche hören gern laute Musik und treffen sich mit ihren Cliquen. Das alles ist mit Lärm verbunden, der immer wieder Anlass zum Streiten gibt. Bei diesem Konflikt geht es eigentlich nicht um die Personen, sondern um die Lebensbedingungen. Das Problem wird durch attraktive Spielmöglichkeiten an sicheren Wegen, Kinder-Treffs und Jugendzentrum behoben.

In Tornesch werden die Wohn- und Lebensbedingungen für Familien aller Altersgruppen, ob mit oder ohne Kinder, ständig weiter entwickelt. Neben dem Angebot an Einrichtungen für die gesamte Familie werden auch die Wege dorthin nach Kriterien der Sicherheit und auch der Fahrradfreundlichkeit geplant. Das stärkt die Entscheidung, sich hier anzusiedeln.

Wohngeld

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen zahlt der Staat als finanzielle Hilfe Wohngeld.

Wohngeld gibt es als
  • Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung
  • als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sowie
  • auch als Mietzuschuss zum Wohnanteil der Heimkosten
Wohngeld, Beratung und Anträge erhalten Sie im Rathaus

für die Stadt Uetersen
Stadt Tornesch. Amt für Bürgerbelange, FD Soziales
Frau Runde
EG, Zimmer 16
Telefon: 04122 9572-208
regina.runde@tornesch.de

für die Stadt Tornesch
Amt für Bürgerbelange, FD Soziales
Frau Bianca Hildebrandt
EG, Zimmer 15
Telefon: 04122 9572-209

Befreiung und Ermäßigung von Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Nahezu in jedem Haushalt werden Radio- und Fernsehgeräte und das Telefon genutzt. Das Telefon ist für ältere und behinderte Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt, Radio und Fernsehen haben daneben als Unterhaltungs- und Informationsangebot große Bedeutung. Für alle Geräte müssen monatliche Gebühren entrichtet werden.

Auf Antrag wird eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gewährt, z. B. für
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (§§27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (§§41 bis 46 SGB XII)
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach §22 ohne Zuschläge nach §24 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB II)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben
  • Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
  • blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 % allein wegen der Sehbehinderung, RF- Merkzeichen zuerkannt
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, RF- Merkzeichen zuerkannt
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, RF-Merkzeichen zuerkannt
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.
  • Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben
Die Anträge sind einzureichen bei:

Für Tornescher Bürger
Stadt Tornesch, Amt für Bürgerbelange, FD Soziales
Frau Regina Runde
EG, Zimmer 016
Telefon: 04122 9572-208
E-Mail: regina.runde@tornesch.de

Für Uetersener Bürger
Stadt Uetersen, Bürgerbüro
Telefon: 04122 714-0

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die GEZ, 50656 Köln, Service Telefon 01805 791020.

Die Deutsche Telekom gewährt für Telefonanschlüsse auf Antrag beispielsweise für die von der Rundfunkgebühr befreiten Personen und Behinderte - je nach Grad der Erwerbsminderung - freie Gebühreneinheiten.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der (kostenfreien) Telefon-Nummer 0800 3301000.

Wohnberechtigungsscheine

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Nähere Informationen sowie Antragserstellung erfolgt für Tornescher Bürger im

Wohnberechtigungsscheine

Stadt Tornesch, Amt für Bürgerbelange, FD Soziales
Frau Regina Runde
EG, Zimmer 016
Telefon: 04122 9572-208
E-Mail: regina.runde@tornesch.de

Weitere Ansprechpartner

Bauanträge der Stadt Tornesch
Herr Henning Tams
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon: 04122 9572-310
E-Mail: henning.tams@tornesch.de
Amt für Bauen, Planen und Umwelt
Herr Oliver Kath

Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Internet: www.kreis-pinneberg.de
Für das Baugebiet Tornesch zuständig:
Frau Goldhagen
Telefon: 04121 4502-4544
E-Mail: n.goldhagen@kreis-pinneberg.de
Herr Hannig
Telefon: 04121 4502-4476
E-Mail: w.hannig@kreis-pinneberg.de

Abfallbeseitigung

GAB - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung des Kreises Pinneberg mbH
Alte B5
25495 Kummerfeld
Telefon: 04120 7090
Internet: www.pi-abfall.de
Sperrmüllkarten sind auch im Rathaus erhältlich.
Ebenfalls befindet sich dort eine Tonne für Kleinelektrogeräte.

Straßenreinigung West
Alte Bundesstraße 14
25436 Tornesch
Telefon: 04120 97880

Ihre Mülltonnen können Sie hier bestellen:
Bürgerservice Pinneberg
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Service-Hotline:
Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr;
Fr. bis 14.00 Uhr
Telefon: 04121 45024502
Fax: 04121 450294502
E-Mail: info@pi-abfall.de
Internet: www.abfall.kreis-pinneberg.de

Haus & Grund Tornesch e. V.
Rechtsanwalt Thore Flock und Rechtsanwältin Nicole Haeger
Thujaweg 40
25436 Tornesch
Telefon: 04101 8345618
E-Mail: info@hug-tornesch.de