Am Ende eines Lebens
Das Leben ist endlich. Der Tod setzt den Schlusspunkt.
Für die Trauernden ist es nun wichtig, eine würdevolle letzte Ruhestätte zu finden.
Für viele ist der Gedanke ein Trost, dass das Grab in dem Ort liegt, mit dem der Verstorbene verbunden war. In Tornesch gibt es seit 1909 einen Friedhof. Viele alte Gräber erinnern an längst Verstorbene und vergangene Zeiten. Doch auch der Friedhof wandelt sich, denn die Zahl der Kirchen- und Grabbestattungen nehmen stetig ab. Was er aber immer bleiben wird, ist dieser stille Ort des inneren Zwiegesprächs und der inneren Einkehr.
Kontakt über den Friedhofsverband Uetersen-Tornesch
Friedhofstr. 29, 25435 Uetersen
Telefon: 04122 2414
Internet: www.friedhof-uetersen.de
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen:
Testament - Erbrecht
Wenn Sie sichergehen wollen, dass nach Ihrem Tod Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und erfüllt werden, ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen.
Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Auch vor einem Notar können Sie Ihr Testament gebührenpflichtig abgeben.
Dies bietet den Vorteil, dass der Notar Sie beraten kann und Ihnen bei der Abfassung und Formulierung des Testaments behilflich ist. Vor Verlust Ihres Testaments schützt eine Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht).
Für die Trauernden ist es nun wichtig, eine würdevolle letzte Ruhestätte zu finden.
Für viele ist der Gedanke ein Trost, dass das Grab in dem Ort liegt, mit dem der Verstorbene verbunden war. In Tornesch gibt es seit 1909 einen Friedhof. Viele alte Gräber erinnern an längst Verstorbene und vergangene Zeiten. Doch auch der Friedhof wandelt sich, denn die Zahl der Kirchen- und Grabbestattungen nehmen stetig ab. Was er aber immer bleiben wird, ist dieser stille Ort des inneren Zwiegesprächs und der inneren Einkehr.
Kontakt über den Friedhofsverband Uetersen-Tornesch
Friedhofstr. 29, 25435 Uetersen
Telefon: 04122 2414
Internet: www.friedhof-uetersen.de
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen:
- Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
- Totenschein
- Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern
- Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten
Personalausweis der/des Verstorbenen
Sterbefallanzeige
- können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden.
- Willensbekundung
- Totenschein
- Sterbeurkunde
- Amtsärztliche Bescheinigung
Testament - Erbrecht
Wenn Sie sichergehen wollen, dass nach Ihrem Tod Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und erfüllt werden, ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen.
Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Auch vor einem Notar können Sie Ihr Testament gebührenpflichtig abgeben.
Dies bietet den Vorteil, dass der Notar Sie beraten kann und Ihnen bei der Abfassung und Formulierung des Testaments behilflich ist. Vor Verlust Ihres Testaments schützt eine Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht).