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Von der Wiege bis zur Bahre

Die drei entscheidenden Ereignisse des menschlichen Lebens sind die Geburt, die Eheschließung und der Tod. Diese Daten werden schon seit Jahrhunderten in den Kirchenbüchern festgehalten, ermöglichen sie doch die Identifizierung und familiäre Einordnung der Menschen. Von staatlicher Seite wurden die Vorteile solcher Register erkannt. In unserer Region gibt es die rein staatlichen Standesamtsregister seit 1876. Unabhängig von der Religion wurden und werden alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle dort beurkundet, wo sie stattfinden. Dazu sind bestimmte räumlich begrenzte Standesamtsbezirke festgelegt. Bis 1974 gab es die eigenständigen Standesämter in Staufenberg, in Daubringen, in Mainzlar und in Treis; ab Juli 1974 dann den übergreifenden Standesamtsbezirk der Gesamtkommune Stadt Staufenberg.

Geburt

Noch in den 1950er und 1960er Jahren war die Hausgeburt üblich. Für das Jahr 1955 wurden in den zu dieser Zeit noch selbständigen vier Stadtteilen Staufenbergs insgesamt 73 Geburten beim Standesamt angemeldet. Im Jahr 1975 war es keine einzige Geburt, die beurkundet wurde. Natürlich wurden Kinder von Staufenbergern geboren - aber meist in den Krankenhäusern der umliegenden Städte, vor allem in Gießen und Lich. Seit 2008 hat das Standesamt Staufenberg wieder Geburten zu verzeichnen. Zu verdanken ist das der Hebammenpraxis von Barbara Leske.

Hebammen, Ärztinnen und Ärzte begleiten die werdenden Mütter durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. In den letzten Wochen der Schwangerschaft dreht sich alles um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus oder der Hebammenpraxis zur Welt bringen möchten. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen. Der Arbeitgeber muss die Mutter für Untersuchungen oder Stillzeiten frei stellen. Das so genannte Elterngeld regelt weitere Einschränkungen auf Grund der Betreuung des Kindes bei der Berufsausübung.

Zuständig für das Elterngeld in unserem Bereich ist das Amt für Versorgung und Soziales
Südanlage 14 a
35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-501/-502
Fax: 0641 7936-505
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Bei der Anmeldung der neuen Erdenbürgerin oder des neuen Erdenbürgers ist die Bestätigung der Geburt durch die Hebamme oder den Arzt zwingend nötig. Sind die Eltern verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt, müssen sie sich nur auf die Vornamen einigen und eine Eheurkunde vorlegen. Bei nichtverheirateten Eltern muss eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden. Das kann auch schon vor der Geburt beim Standesamt oder dem Jugendamt erledigt werden. Die Erklärung zur gemeinsamen Sorge kann nur beim Jugendamt abgegeben werden. Kraft Gesetz erhält das Kind den Nachnamen der Mutter, die Eltern können für das Kind aber auch den Nachnamen des Vaters bestimmen. Diese Erklärung wird wiederum im Zuge der Geburtsbeurkundung beim Standesamt abgegeben. Die Eltern sollten Geburtsurkunden von sich vorlegen und sich ausweisen können.

Für Paare oder Alleinerziehende bedeutet das neugeborene Kind neben der Freude eine besondere Herausforderung. Beratend und begleitend zur Seite steht der Verein "Hallo Welt", der sich an alle Eltern von Neugeborenen in der Stadt und im Landkreis Gießen richtet. Die Familienberaterinnen bieten kein kommerzielles Angebot! Der Verein trägt sich über Spenden und wird durch die Stadt Gießen und den Landkreis Gießen unterstützt.

"Hallo Welt - Familien begleiten"
Eltern helfen Eltern e. V.
Rooseveltstr. 3
35394 Gießen
Telefon: 0641 38650
E-Mail: hallo-welt@ehe-giessen.de

"Hallo Welt" ist für Sie kostenfrei, und - ganz wichtig - die Ratsuchenden gehen keinerlei Verpflichtungen ein.

Die örtlichen Kirchengemeinden bieten neben der religiösen Bindung, die durch die Taufe entsteht, auch Krabbelgruppen und natürlich Kindergottesdienste:

Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg I
Schubertstr. 11
35460 Staufenberg
Telefon: 06406 5399
Das Pfarrbüro ist dienstags und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr besetzt.

Ev. Kirchengemeinde Kirchberg II
Friedhofstr. 9
35460 Staufenberg
Telefon: 06406 77472
Das Pfarrbüro, Friedhofstr. 7, ist mittwochs von 14.30 - 18.00 Uhr besetzt.

Ev. Kirchengemeinde Treis/Lumda
Pfarrstr. 3
35460 Staufenberg
Telefon: 06406 90223
Das Pfarrbüro ist mittwochs von 9.00 - 12.00 Uhr
und donnerstags von 14.30 - 17.30 Uhr besetzt.

Katholisches Pfarrgemeinde St. Joseph
Ostendstr. 1
35457 Lollar
Telefon: 06406 904060

Katholische Pfarrgemeinde St. Franziskus
Leestr. 23
35466 Rabenau
Telefon: 06407 90173

Eheschließung

Der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich eine Familie. Da die Lebensentwürfe der Menschen sehr unterschiedlich sind, hat sich die Familienform der heutigen Gesellschaft ebenfalls entsprechend facettenreich entwickelt: traditionelle Familien mit einem Verdiener, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Patchwork- und Regenbogenfamilien, allein erziehende Mütter und Väter und viele weitere Konstellationen. Ehe und Familie unterliegen also einem deutlichen Wandel. Seit dem 1. Oktober 2017 ist auch die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Zuvor konnten gleichgeschlechtliche Paare sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen. Diese können gebührenfrei in Eheschließungen umgewandelt werden.

Für viele Menschen gilt der Tag der Eheschließung immer noch als der schönste Tag im Leben, ganz gleich, ob die Hochzeit als standesamtliche Zeremonie oder mit anschließender kirchlicher oder anderer religiöser Trauung durchgeführt wird.

In Staufenberg können Paare im Rathaus heiraten. Aber auch in der historischen Unterburg Staufenberg stehen Räume für die standesamtliche Trauung zur Verfügung. Dort befinden sich zudem ein Hotel und ein Restaurant, welches für die weitere Hochzeitsplanung interessant sein könnte. Die gastronomischen Angebote müssen im Rahmen der standesamtlichen Trauung aber nicht in Anspruch genommen werden.

Unser besonderes Angebot in Staufenberg: Neben den Trauungen an den Wochentagen bieten wir Ihnen ganzjährig Samstagstrauungen sowohl vormittags als auch nachmittags an.

Vor der Eheschließung zwingend notwendig ist die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung. Sie kann frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin vorgenommen werden. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem wenigstens einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Geheiratet werden kann dann in jedem Standesamt in Deutschland. Wer ledig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt als vorzulegende Dokumente eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch beziehungsweise dem Geburtsregister und den Personalausweis. Die beglaubigte Kopie des Geburtseintrags stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem Sie geboren wurden. Gerne beraten die Standesbeamtinnen telefonisch weitergehend, welche Dokumente im Einzelfall noch vorzulegen sind.

Standesamt Staufenberg
Tarjanplatz 1
35460 Staufenberg
Telefon: 06406 809-22 oder 06406 809-39

Zu beachten ist, dass Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und auf der Burg Staufenberg mit erhöhten Gebühren verbunden sind.
Die Termine für die Räume in der Burg Staufenberg sind parallel zum Standesamt Staufenberg mit dem Burghotel Staufenberg abzusprechen.

Burghotel Staufenberg
Telefon 06406 3012
E-Mail: info@burg-hotel-staufenberg.com

Tod

Der Tod gehört heute weitaus weniger zum täglichen Leben als noch im 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts. Meist wurde damals zu Hause gestorben, der Verstorbene von den Angehörigen zur letzten Reise zurecht gemacht und auch zu Hause aufgebahrt. Heute sterben die meisten Menschen in Krankenhäusern oder Hospizen. Bei Totkranken ist jedoch häufig der Wunsch vorhanden, daheim in der gewohnten Umgebung zu sterben. Das Daheim kann die eigene Wohnung, betreutes Wohnen oder eine Wohn- oder Pflegeeinrichtung sein. Auch diese Einrichtungen gibt es in Staufenberg.
Die Anzeige des Sterbefalls, auf dessen Grundlage die Sterbefallbeurkundung vorgenommen wird, übernehmen heute meist die Bestatter oder auch die Pflegeeinrichtungen. Zwingend nötig ist der Leichenschauschein, der vom Arzt ausgestellt wird. Wichtig sind Personenstandsurkunden wie die Geburts- und Eheurkunde oder die Sterbeurkunde des Ehegatten beziehungsweise Nachweise über eine mögliche Scheidung.

Auch die Bestattungskultur hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Staufenberg verfügt in jedem Stadtteil über einen kommunalen Friedhof. Die dörflichen Friedhöfe in unserer Region sind dadurch geprägt, dass die Gräber nach der festgelegten Liegefrist wieder geräumt werden. Diese Frist ist auf den Staufenberger Friedhöfen auf 30 Jahre festgelegt. Bei Urnen liegt die Frist bei mindestens 15 Jahren. Das ist dem Platzmangel geschuldet, da die Friedhofsariale nicht zu groß werden sollten. Familiengrabstätten, die über Generationen belegt sind, finden sich daher nicht.

Im christlich-jüdischen Mitteleuropa ist die Erdbestattung aus religiösen Vorstellungen heraus Tradition. Auch der Islam lehnt die Feuerbestattung ab. Doch die großen Gräber mit den langen Liegezeiten sind aus der Mode gekommen. Sie sind kostspielig und oftmals finden sich keine Angehörigen mehr vor Ort, die über Jahre und Jahrzehnte Grabpflege betreiben möchten.

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Verbrennung des Leichnams und die Beisetzung in einer Urne praktiziert. In Staufenberg sind die Mehrzahl der Beisetzungen heute Urnenbeisetzungen. Dem Wunsch nach möglichst wenig oder keiner Grabpflege wird durch Urnenbeisetzungen an einem Findling oder in einem Rasengrab Rechnung getragen.
Ein Namensschild oder eine Namensplatte verweisen auf den Verstorbenen. Eine völlige anonyme Beisetzung ist nur in Daubringen möglich, diese Möglichkeit wird aber kaum genutzt.

Weiterhin sind natürlich Beisetzungen in Urnengräbern möglich. Auch Sargbestattungen im Einzelgrab oder im Familiengrab können weiterhin gewählt werden. Auf dem Friedhof in Staufenberg ist eine Art Parkgelände geplant, in dem auch Särge beigesetzt werden können, eine Grabpflege aber bereits mit dem Kauf des Grabes abgedeckt ist.

Die genauen Bestimmungen für die Friedhöfe und die Kosten für die Beisetzungen sind in den jeweiligen Satzungen der Stadt Staufenberg festgelegt.

Für alle Personenstandsfälle wie Geburt, Eheschließung und Tod in Staufenberg ist das Standesamt Staufenberg zuständig. Das Staufenberger Friedhofsamt ist ebenfalls dort angesiedelt.

Standesamt und Friedhofsamt Staufenberg
Tarjanplatz 1
35460 Staufenberg
Telefon: 06406 22 oder 06406 809  39