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Bauen und Klimaschutz

Bis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland an. Das bedeutet, dass die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) entweder vollständig vermieden oder kompensiert werden soll. Dazu trägt im Wesentlichen die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei.

Der Gesetzgeber sieht in der Verordnung unter anderem bestimmte Pflichten für Hauseigentümer vor - insbesondere im Hinblick auf die Dämmung der Gebäude und die Anlagen der Heiz-, Kühl- und Raumlufttechnik. Die EnEV wird regelmäßig novelliert und damit weiter verschärft, wie 2021 mit den Auflagen für Neubauten. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) umgesetzt.

Energiestandards und -anforderungen an den Altbau und Neubau
Wenn Sie heute als Bauherr oder Eigentümer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/16) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.

Neue Wohngebäude dürfen bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Das hat zu Folge, dass besondere Anforderungen an den Wirkungsgrad Ihrer Heizung, die Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung gestellt werden.

Darüber hinaus müssen die Gebäude so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt.

Die EnEV 2020 ist auf dem Weg zu klimaneutralen Bauten. Es sind schon lange unterschiedliche energieeffiziente Gebäudestandards etabliert, die der Bund teilweise finanziell fördert. So sind Niedrigst-, Null- und sogar Plus-Energie-Gebäude bereits Realität.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesätz (EE-WärmeG) regelt die Nutzung von erneuerbaren Energien sowohl im Neu- als auch in Altbau, wenn neu gebaut oder saniert wird. So sind nach der anstehenden Energieeinsparverordnung 2020 bereits bei Anbauten, wenn die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 m² ist, die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.

Mit einem guten Architekten können bereits durch die Auswahl der thermischen Eigenschaften der verwendeten Baustoffe, eine gute Gebäudeaufstellung (Lage und Ausrichtung), Vermeidung der Kältebrücken, moderne Heizungssysteme, natürliche oder mechanische Belüftung, eingebaute Beleuchtung und Beschattungselemente erhebliche Energieeinsparung erwirkt werden.

Mit einer zusätzlichen Nutzung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, Heizungszusatzsystemen wie Geothermieanlagen sowie Einschränkung der Verfeuerung von Holz, können Sie als Bauherr mit Ihrem Heim das klimaneutrale Bauen stärken.

Unser Tipp
Um wesentliche und dauerhafte Einsparungen zu erzielen, können Sie sich bei Ihrem Architekten, Bauingenieur oder einem durch die KfW zertifizierten Energieberater informieren.