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Bauen und Wasser

Der Bauherr und der Planer sind für eine einwandfreie Bauwerksabdichtung verantwortlich. Hierbei ist das Wasser sowohl in Form von Niederschlagswasser als auch das Grundwasser und Fließgewässer zu berücksichtigen.

Beim Bauen in Seligenstadt ist verstärkt zu beachten, dass die gemischtkörnigen Böden in Form von Sanden mit mächtigen feinkörnigen Ablagerungen schwer wasserdurchlässig sind. Bei andauernden Niederschlägen und Starkregenereignissen ist mit Wasserablagerungen in höheren Bodenschichten zu rechnen. Eine stärkere zusätzliche Versiegelung wirkt sich zudem negativ auf Grundwassergehalt und -neubildung aus und soll vermieden werden.

Die in den letzten Jahren verstärkt auftretenden Schwierigkeiten bei zunehmenden, wechselnden Starkregenereignissen und längeren Trockenperi-
oden können Sie als Bauherren durch dezentrale Rückhaltung des Regenwassers in Zisternen und Wiederverwendung zur Bewässerung der Gartenflächen lindern. Dies führt auch zur Entlastung der Entwässerungssysteme bei Starkregen und einer Ersparnis des Wasserbedarfs bei Trockenzeiten.

Überschwemmungsgebiet
Die natürliche Lage Seligenstadts am Mainufer hat nicht nur positive Seiten. Es darf nicht vergessen werden, dass bei Starkregenereignissen oder andauernden Regenzeiten der Wasserpegel des Mains steigt.

Die gelegentlichen Überschwemmungen in Seligenstadt haben noch nicht zu erheblichen Schäden geführt, dennoch sind beim Bauen die Grenzen der definierten Überschwemmungsgebiete zu berücksichtigen.

Besonders betroffen sind der Stadtteil Klein-Welzheim und die Kernstadt. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes erstreckt sich in Klein-Welzheim bis zu den Wohngebäuden nördlich der Hauptstraße.

Unser Tipp
Bei Errichtung von Neubauten wird immer empfohlen, mindestens an den Gründungseckpunkten, zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheiten und des Grundwasserstandes, ein geotechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Diese Informationen sind auch für Ihren Statiker von großer Bedeutung.
Zur Erneuerung des Grundwasserstandes wird in örtlichen Satzungen für die gepflasterten und versiegelten Flächen die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien und eine großfügige Verlegung festgesetzt.