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Liegenschaftskataster, Grundstücksvermessung, Hausnummern

Das Liegenschaftskataster ist der flächendeckende und aktuelle Nachweis von Grundstücken und Gebäuden (Liegenschaften). Es gewährleistet - gemeinsam mit dem Grundbuch - die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und ermöglicht den rechtlich gesicherten Grundstücksverkehr.

Das Liegenschaftskataster unterliegt dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Somit kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster und seine Unterlagen einsehen, Auskunft sowie Auszüge daraus erhalten. Die Liegenschaftskarten können kostenfrei über Geodaten online eingesehen werden:

Internet: https://hvbg.hessen.de/geoinformation/geodateninfrastruktur/gdi-hessen

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig über die Internetanwendung online, beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim bzw. bei der Außenstelle des Kreises Offenbach in Offenbach oder bei in Hessen zugelassenen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) erhältlich.

Internet: https://hvbg.hessen.de

Grundstücksteilung
Sollten Sie als angehender Bauherr nur einen Teil eines Baugrundstücks erworben haben oder als Eigentümer beabsichtigen, einen Teil Ihres Grundstücks zu veräußern bzw. die Grundstücksgrenze gegenüber den Nachbargrundstücken zu verändern, müssen Sie eine Katastervermessung zur Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen durchführen lassen. Nur damit kann die geplante Grundstücksänderung auch im Grundbuch eingetragen werden. Die Vermessung zur Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen bei privaten Beteiligten kann durch jeden in Hessen zugelassenen Vermessungsingenieur veranlasst werden.

Hier ist besonders zu beachten, dass seit 2018 die Teilung eines Grundstücks, das bebaut werden soll, einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf.

Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach unter Vorlage einer Ausgabe aus dem Liegenschaftskataster, die die geplante Teilung und die vorhandene Bebauung darstellt, zu beantragen. In der Ausgabe sind die Abstandsflächen der vorhandenen Bebauung einzutragen. Werden Gebäude von der Teilung erfasst, ist eine Beschreibung, eventuell auch eine zeichnerische Darstellung, beizufügen, die Auskunft über die Abgrenzung innerhalb von Gebäuden gibt.

Die Vergabe von Hausnummern
Die Lagebezeichnung eines Grundstücks ist bei bebauten Grundstücken in der Regel durch den Straßennamen und die Hausnummer dargestellt.

Eine neue Hausnummer wird in Seligenstadt durch das Amt für Bau- und Stadtentwicklung vergeben. Die Anträge können formlos an den Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt gestellt werden:

Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt - Liegenschaftsamt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
E-Mail: liegenschaft@seligenstadt.de

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn Sie als Immobilieneigentümer die im Gebäude vorhandenen Wohneinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz separieren möchten (Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum), benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nur so kann eine notarielle Teilung von Wohn- oder Gewerbegebäuden erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden.

Der Antrag mit einem Aufteilungsplan ist zu stellen bei:

Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach