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Das öffentliche Baurecht

Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Baurecht ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Hier sind grundsätzlich das auf Bundesrecht basierende Bauplanungsrecht (Städtebaurecht) und das landesrechtliche Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Ferner steht es jeder Gemeinde frei, auf diesen Gesetzesgrundlagen weitere örtliche Satzungen zu erlassen.

Bei der Umsetzung jedes Bauvorhabens sind zunächst die Vorschriften und Maßgaben dieser Rechtsgrundlagen zu beachten.

Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht legt die Raum-/Flächennutzung innerhalb einer Gemeinde fest und ist flächenbezogen. Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) als das zentrale Instrument des Städtebaurechts definiert. Dadurch wird jeder Gemeinde die Pflicht und das Recht gegeben, sofern eine geordnete städtebauliche Entwicklung es fordert, in einem öffentlichen Planungsprozess und unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgrundlagen die Entwicklungsbereiche zu definieren, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie gestalterische Regelungen festzulegen. Hierbei sind umfassende Beteiligungen der betroffenen Eigentümer, der Öffentlichkeit und weiterer Träger öffentlicher Belange unentbehrlich.

Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an ein konkretes Bauwerk und ist objektbezogen. Es befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen oder auf diese von außen einwirken können. Die für das Land Hessen gültige Hessische Bauordnung (HBO) regelt zudem auch formelle Fragen der Baugenehmigungspflicht bzw. der Baugenehmigungsfreiheit, die Zuständigkeiten sowie die Formen des Baugenehmigungsverfahrens.

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt im Grunde die zukünftige Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan, aus welchem die Gemeinden ihre Bauleitpläne / Bebauungspläne entwickeln dürfen.

Die Einhardstadt Seligenstadt ist eine der Mitgliedskommunen des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, der mit den Aufgaben der regionalen Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung für das gesamte Verbandsgebiet betraut ist.

Durch diese übergeordnete planerische Regelung sind Sie als privater Bauherr nicht direkt betroffen. Dennoch kann es für Sie von Interesse sein zu wissen, wie die zukünftige bauliche Entwicklung in Seligenstadt verlaufen kann.

Info
Diese Baubroschüre soll Sie als Bauherr ein Stück weit für das Baurecht und die daraus resultierende Folgen und Fragen sensibilisieren und den Einstieg in das komplexe Thema Bauen ermöglichen.
Besonders wichtige Hinweise und unsere Tipps finden Sie hier gut sichtbar und betont.

Unser Tipp
Als zukünftiger Bauherr ist es immer von großer Bedeutung zu wissen, ob sich Ihr begehrtes Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und welche bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Regelungen zu beachten sind.