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Teil 5:

Die Errichtung der Neustadt auf der Schelfe im 18. Jahrhundert

Kostenlose Grundstücke und Bauhilfsgelder

Seit dem Mittelalter gab es auf der Schelfe eine kleine vorstädtische Siedlung. Herzog Friedrich Wilhelm beschloss 1705 hier direkt angrenzend an die Schweriner Altstadt eine neue Stadt zu gründen. Er ließ eine neue barocke Kirche errichten, die Straßen regulieren und einen Weg über den jetzt befestigten Spieltordamm anlegen. Anfangs fanden sich auch durchaus Interessenten, die hier Grundstücke erwarben und Häuser errichteten. Aber nach dem Tod des Herzogs im Jahre 1713 geriet das ehrgeizige Projekt zunehmend ins Stocken. Da der Regierung das Geld für die versprochenen Beihilfen fehlte, kam die Bebauung nur langsam voran. Noch 1750 gab es deutlich mehr Gärten als Häuser in der Neustadt.

1770 stellte ein Gutsbesitzer fest, dass "in der Neustadt fast ein jeder Kühe hält und Milch verkauft". Ohne die Unterstützung des Herzogs wäre auf der Schelfe wohl überhaupt nur wenig gebaut worden. Die Regierung überließ die Bauplätze und das Bauholz kostenlos und gewährte einen 25-prozentigen Zuschuss zu den Baukosten für jeden Neubau, "weil sich sonst zur Bebauung dieser Stellen kein Mensch dürfte gefunden haben". Vor allem Handwerker zeigten wegen der Entfernung von ihren Kunden nur geringes Interesse, da es "an der Frequentz der Menschen mithin am Verkehr gar sehr fehlet". Das Zentrum von Handel, Handwerk und Gewerbe befand sich in der Altstadt, verschiedene Versuche zur Etablierung eines Wochenmarktes auf dem Schelfmarkt scheiterten ausnahmslos. Während die Altstadt vorwiegend von Handwerkern und Kaufleuten bewohnt wurde, wohnten in der Siedlung auf der Schelfe auffallend viele herzogliche Beamte. Die Erweiterung der Neustadt vollzog sich so zwar keineswegs besonders dynamisch, aber durchaus kontinuierlich. Während 1717 nur 175 Häuser gezählt wurden, waren es am Ende des Jahrhunderts bereits 354.

Die Bebauung entsprach weitgehend den bereits 1705 aufgestellten Richtlinien. Verschiedene Versuche zur Errichtung nur eingeschossiger Häuser an den Hauptstraßen wurden durch die landesherrlichen Beamten verhindert. Auch Deckenhöhen, die weniger als 11 Fuß betrugen, wurden nicht geduldet. Den Herzögen lag sehr an einem ansprechenden Erscheinungsbild. Für "unansehnliche Baracken" durften keine Bauhilfsgelder gezahlt werden. Allerdings sah die Regierung auf der anderen Seite auch keinen Anlass, übermäßige Verzierungen als Teil der Baukosten anzusehen und durch Zuschüsse zu finanzieren. Die straffe landesherrliche Aufsicht sorgte so für ein recht einheitliches Erscheinungsbild der Häuser und eine dem Bebauungsplan entsprechend geregelte Straßenführung.