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Nassräume

In jeder Wohnung muss ein Bad und ein WC vorhanden sein. Die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Bades oder WC kann mit hohen Baukosten verbunden sein. Manchmal sind solche Maßnahmen mit wesentlichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz verbunden, wenn beispielsweise Wände beseitigt, versetzt oder neue eingezogen werden müssen.

So lässt sich häufig ein barrierefreies Bad oder WC nur durch Änderung der gesamten Raumgeometrie einer Wohnung oder eines Hauses überhaupt herstellen. Ohne ein wenigstens barrierefreies - oder sogar mit Rollstuhl nutzbarem Bad und WC ist ein selbstständiges Wohnen für Menschen im Alter oder bei Vorliegen einer gravierenden Behinderung jedoch grundsätzlich nicht möglich.

Darum wird auch in dieser Broschüre die Barrierefreiheit von Bad und WC genauer als bei anderen Räumen behandelt.

Das Bad
Auch sehr kleine Bäder von nur 4 m² lassen sich oft schon barrierefrei gestalten. Dann ist der Verzicht auf eine Badewanne allerdings unerlässlich. Ein solches Mini-Bad kann mit einer bodengleichen Dusche, einem WC und einem unterfahrbaren Waschtisch ausgestattet werden. Die für eine barrierefreie Gestaltung erforderlichen Bewegungsflächen im Bad dürfen sich überlagern; dabei ist eine Bewegungsfläche in der Größe von mind. 1,20 m x 1,20 m vor jedem Sanitärgegenstand zu berücksichtigen, für Rollstuhlfahrer 1,50 m x 1,50 m. Die Bewegungsflächen müssen frei von jeglichen Einbauten, wie z. B. Klobürstenhalter, Duscharmatur, etc. kalkuliert werden.
Um ein Bad mit WC rollstuhlgerecht zu gestalten, sollten mind. 6 m² bis 8 m² Grundfläche für das Bad zur Verfügung stehen.

Der Waschtisch
Vor dem Waschtisch muss eine Bewegungsfläche von mind. 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, bei Rollstuhlnutzung sogar 1,50 m Tiefe. Der seitliche Abstand vom Waschtisch zur Wand darf nicht weniger als 25 cm betragen.
Der Waschtisch in einem rollstuhlgerechten Bad muss unterfahren werden können. Der freie Raum unter einem solchen Waschtisch hat mind. 67 cm Höhe. Außerdem soll der freie Raum mind. 30 cm tief und 90 cm breit sein. Es dürfen keine Bauteile wie ein Siphon oder eine Wasserleitung in diesen freien Raum hineinragen, um eine Verletzungsgefahr des Nutzers zu vermeiden. Für Rollstuhlfahrer eignen sich Waschtische von mind. 55 cm Tiefe.

Das WC
Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mind. 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein (bei Rollstuhlnutzung 1,50 m). Der seitliche Abstand vom WC zur Wand soll mehr als 20 cm, bei Rollstuhlnutzung mehr als 30 cm betragen. Bei barrierefreier Nutzung muss die Toilette von mindestens einer Seite angefahren werden können (mind. 90 cm Breite und 70 cm Tiefe). Der WC-Sitz sollte in einer Höhe von 46 cm bis 48 cm über dem Boden angebracht werden. Die herkömmliche Höhe des WC-Sitzes hingegen beträgt oft nur 38 cm.

Eine sichere selbstständige Benutzung des WCs auch im Alter oder bei Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen wird deutlich erhöht, wenn ein - idealerweise sogar beidseitiger - seitlicher klappbarer Haltegriff an der Wand angebracht ist.

Schon bei der Planung eines neuen Bades sollten die Möglichkeiten zur Anbringung von senkrechten und waagerechten Stütz- und Haltegriffen überprüft werden und ggf. entsprechende bauliche Vorkehrungen in den Wänden getroffen werden. Bei einem späteren Badausbau mit Leichtbauwänden sind diese sinnvollen Ausstattungselemente nämlich nur noch mit erhöhtem Aufwand zu realisieren.

Die Dusche
Der Duschplatz soll niveaugleich zu den angrenzenden Bodenflächen gestaltet sein und sollte mind. 1,20 m x 1,20 m groß sein. Für eine Rollstuhlnutzung gilt eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m als ausreichend. Eine Absenkung (Neigung) der Duschfläche zum Wasserablauf darf nicht mehr als 2 % betragen.
Der Bodenbelag der Dusche muss mindestens rutschhemmend sein. Darüber hinaus ist der Einbau eines Dusch-Klappsitzes mit einer Sitzhöhe von 46 cm bis 48 cm über dem Boden zu empfehlen, ergänzt durch beidseitig davon angebrachte klappbare Stützgriffe mit einer Oberkante, die 28 cm über der Sitzhöhe liegt. Auch an den Wänden der Dusche ist die Anbringung von Stütz- oder Haltegriffen sehr zu empfehlen.

Die Badewanne
Sollte der Einbau einer Badewanne gewünscht werden, so kann dies bei einem Mini-Bad von weniger als 4 m² Grundfläche nicht realisiert werden, wenn außerdem das Kriterium Barrierefreiheit erfüllt werden soll.
Badewannen sollten mit einem Liftersystem ausgestattet sein. Sinnvoll ist dann, ein mobiles Liftersystem zu wählen, mit dem die Badewanne unterfahren werden kann. Die Höhe des Badewannenrandes soll höchstens etwa 50 cm über dem Fertigfußboden liegen.
An Wänden oberhalb der Badewanne ist die Anbringung von seitlichen Stütz- oder Haltegriffen zu empfehlen. Alternativ können Badewannen mit seitlichem Türeinstieg eingebaut werden.

Sonstige Anforderungen an Nassräume
Die Badezimmertüre muss nach außen aufschlagen. Damit wird sichergestellt, dass die Tür nicht von innen blockiert werden kann, sollte der Badnutzer bewusstlos werden, auf dem Boden zusammen sinken und die Türe von innen blockieren.
Türen von Sanitärräumen müssen im Falle einer Verriegelung von der Innenseite außerdem auch von außen geöffnet werden können (Not- und Gefahrenfunktion).
Armaturen von Duschen, Badewannen und Waschbecken sollen als Einhebel-Dusch-Armaturen eingebaut werden, deren Hebel im Ruhezustand nach unten weisen. Durch diese Maßnahme wird der Verletzungsgefahr von Sehbehinderten bei der Badbenutzung entgegen gewirkt.
Über einem Waschtisch ist die Anbringung eines Kippspiegels sinnvoll. Alternativ hierzu kann jedoch ein Spiegel, der senkrecht bis auf die Oberkante des Waschtischs herunter reicht, senkrecht an der Wand angebracht werden. Dies ist besonders für kleine Menschen oder Rollstuhlnutzer komfortabel und solche Spiegel sind meistens wesentlich kostengünstiger als klappbare Badezimmerspiegel.
Der Einbau eines Notrufsystems in Bad und WC ist auch in Wohnungen oder Einfamilienhäusern sehr sinnvoll.
Im Umfeld des Waschtischs sollten mindestens drei Steckdosen angebracht werden, um ein häufiges Umstecken von Elektrogeräten zu vermeiden.