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Glossar zu Begriffen im Betreuungsrecht

Diese nachfolgenden Begriffe sind eng miteinander verbunden und spielen eine zentrale Rolle im deutschen Betreuungsrecht, um die Rechte und den Willen von Menschen zu schützen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen.

Betreuung meint rechtliche Vertretung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie soll die Rechts- und Handlungsfähigkeit der betroffenen Person sicherstellen.

Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in der eine Person festlegt, wer im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Sie soll die Selbstbestimmung und die Berücksichtigung des eigenen Willens bei der Auswahl des Betreuers sicherstellen.

Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person einer anderen Person erteilt, damit diese im Falle der Entscheidungsunfähigkeit in ihrem Namen handelt. Sie soll eine gerichtliche Betreuung vermeiden und die eigenen Wünsche und Vorstellungen durch eine bevollmächtigte Person berücksichtigen.

Betreuungsgericht ist ein spezielles Gericht, das für die Anordnung, Überwachung und Beendigung von Betreuungen zuständig ist. Es stellt eine rechtliche Überprüfung und Kontrolle der Betreuung zum Schutz der betroffenen Person sicher.

Betreuungsbehörde ist eine Behörde, die die Betreuungsgerichte unterstützt und bei der Vermittlung und Beratung von Betreuungen hilft. Sie unterstützt und berät Betroffene, Betreuer und Angehörige und wirkt bei der Bestellung von Betreuern mit. Sie berät über Vorsorgevollmachten und informiert über Patientenverfügungen.

Betreuer ist eine vom Betreuungsgericht bestellte Person, die die rechtlichen Angelegenheiten einer betreuten Person regelt. Betreuer unterstützen und vertreten eine betreute Person in den Bereichen, in denen sie nicht selbst handeln kann.

Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass eine medizinische Behandlung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit erfolgt.

Ehegattennotvertretung ist ein gesetzliches Vertretungsrecht, das es einem Ehegatten erlaubt, im medizinischen Notfall für den anderen Ehegatten Entscheidungen zu treffen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Sie ermöglicht schnelle und notwendige medizinischer Entscheidungen im Notfall durch den Ehepartner ohne vorherige gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Internet: www.salzgitter.de/leben/gesundheit/betreuungsstelle.php