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Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen & Patienten

Seit dem 20.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Sie als Patientin oder Patient sind somit umfänglich über die Behandlung, z. B. einer Operation, aufzuklären. Dazu gehört, dass das Gespräch Ärztin/Arzt - Patientin/Patient auf Augenhöhe geschieht, und der Arzt/die Ärztin seine/ihre Fachsprache so auf die/den Patientin/Patient ausrichten muss, dass dieser die Ausführungen auch verstehen kann.

Inhalt (Auszug)
  • §630 a BGB: Es ist ein Behandlungsvertrag abzuschließen.
  • §630 c BGB: Es ist für den Patienten eine verständliche Aufklärung zu leisten, z. B. über mögliche Behandlungsrisiken.
  • §630 g BGB: Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in seine Patientenakte zu gewähren.
  • §630 h BGB: Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über Behandlungsfehler zu informieren