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Erbrecht

Mit dem Tod des Menschen tritt die Erbfolge ein. Alle Vermögenswerte und Schulden werden Eigentum des/der Erben. Zum Nachweis der Erbschaft benötigen Sie einen Erbschein, der beim Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragt wird. Die Erben/der Erbe sind/ist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung verpflichtet. Möchte/n sie/er nicht für die Schulden des Erblassers haften, muss die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht oder Notar ausgeschlagen werden.

Weitere Informationen
Amtsgericht Rinteln
Ostertorstraße 3, 3137 Rinteln
Telfon: 05751 95370