Bestattung & Grab
Die Totenfürsorgepflicht hat der Bestattungspflichtige. In der Regel ist dies der Ehegatte oder nächste Verwandte. Die Kostenübernahme für die Bestattung obliegt den Erben. Ist kein Bestattungspflichtiger auszumachen, ist das örtliche Ordnungsamt zuständig. Die anfallenden Kosten werden den Erben in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
Stadt Rinteln, Ordnungsamt
Klosterstraße 19, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403-123
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Klosterstraße 19, 31737 Rinteln
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