Totenschein & Sterbeurkunde
Ein unverzüglich hinzugezogener Arzt stellt bei sicheren Todeszeichen einen Totenschein aus. Dabei werden Todesart und vermutete Todesursache in den Totenschein eingetragen. Der Tod ist dem Standesamt binnen 48 Stunden mitzuteilen. Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Es empfiehlt sich, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür müssen der Totenschein, der Personalausweis des Verstorbenen sowie die jüngste standesamtliche Urkunde vorgelegt werden, z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch oder das Scheidungsurteil.
Folgende Personen und Institutionen sind umgehend zu benachrichtigen:
Stadt Rinteln, Amt für Personenstandswesen
Marktplatz 7, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403-990
Es empfiehlt sich, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür müssen der Totenschein, der Personalausweis des Verstorbenen sowie die jüngste standesamtliche Urkunde vorgelegt werden, z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch oder das Scheidungsurteil.
Folgende Personen und Institutionen sind umgehend zu benachrichtigen:
- die nächsten Angehörigen
- der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung
- der Vermieter und die Stadtwerke
- der Seelsorger
- weitere Behörden
- die Krankenkasse und die Versicherungen
- Sparkasse und Banken
- alle Vereine
- Kündigung bestehender Verträge
Stadt Rinteln, Amt für Personenstandswesen
Marktplatz 7, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403-990