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Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen. In einem öffentlichen, notariell aufgesetzten Testament erklärt der Erblasser dem Notar mündlich oder schriftlich seinen letzten Willen.

Möglich ist die Errichtung eines Testaments auch durch eine vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Dabei muss Datum und Ort der Errichtung des Testaments angegeben werden. Die Erklärung muss ganz vom Erblasser selbst geschrieben werden, so dass anhand der Handschrift seine Identität nachgeprüft werden kann. Wenn kein wirksames Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Weitere Informationen
Amtsgericht Rinteln
Ostertorstraße 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 95370