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Verhinderungspflege

Machen pflegende Angehörige Urlaub oder sie müssen wegen einer eigenen Erkrankung ins Krankenhaus, dann haben die zu Hause lebenden Pflegebedürftigen, mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekassen erstatten die Kosten bis zu 28 Tage im Jahr. Das pflegebedürftige Familienmitglied muss zuvor 6 Monate lang gepflegt und betreut worden sein. Weitere Infos erhalten Sie bei der Krankenkasse oder beim Senioren- und Pflegestützpunkt.