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Kurzzeitpflege

Benötigen Pflegeversicherte z. B. nach einer Operation oder längeren Behandlungen im Krankenhaus vorübergehend noch intensive Pflege und Betreuung, können sie die Kurzzeitpflege in einem Alten- und Pflegeheim in Anspruch nehmen. Für die Kurzzeitpflege zahlen die Pflegekassen bis zu 28 Tage im Jahr nur die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung müssen die Nutzer selbst bezahlen. Weitere Infos bei der Krankenkasse oder beim Senioren- und Pflegestützpunkt.