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Ambulante Pflege

Mit höherem Alter sind viele Menschen auf Hilfe und Pflege angewiesen. Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Erkrankung oder Behinderung für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung benötigen. Die Beurteilung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.