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Hilfen im Erwerbsleben

Besteht ein Arbeitsverhältnis, treten mit dem Erwerb einer Schwerbehinderung weitere arbeitsschutzrechtliche Regelungen in Kraft. Im Wesentlichen sind dies ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub von ca. 5 Arbeitstagen im Jahr sowie nachgehende Hilfen im Arbeitsleben.

Falls Sie Fragen haben
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hannover
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166

Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20, 31665 Stadthagen
jeden 3. Montag im Monat, 9:00-13:00 Uhr