Nachteilsausgleich
Behinderte Menschen sind in ihrem privaten und beruflichen Alltag zahlreichen Nachteilen ausgesetzt. In ganz unterschiedlichen Bereichen können Betroffene daher so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die im wörtlichen Sinne einige der Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen sollen.
So gibt es für behinderte Menschen beispielsweise diese Nachteilsausgleiche:
Das Landesamt legt die Gültigkeit des Ausweises in der Regel ab Eingang des Antrags fest. Man kann im Antrag einen früheren Termin beantragen, sofern eine Behinderung dann schon vorlag. Das kann wichtig sein, wenn z. B. Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr noch in Anspruch genommen werden sollen.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166
Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20, 31665 Stadthagen
jeden 3. Montag im Monat, 9:00-13:00 Uhr
Steuerliche Nachteilsausgleiche - Einkommensteuer
Insbesondere können jährliche Pauschbeträge steuermindernd geltend gemacht werden. Bei einem GdB von weniger als 50 muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein (Bezüge wie Rente wegen der Behinderung, Behinderung infolge Berufskrankheit oder dauerhafte Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit wegen der Behinderung).
Die Behinderten-Pauschbeträge betragen ab 2023 bei einem Grad der Behinderung:
Finanzamt Stadthagen
Schloss, 31655 Stadthagen
Telefon: 05721 7050
Kraftfahrzeugsteuer
Die Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten ist:
Falls Sie Fragen haben
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Montag bis Freitag: 8:00-17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Hauptzollamt Hannover, Außenstelle Hameln
Mühlenstraße 15, 31785 Hameln
Das Gebäude ist nicht barrierefrei.
Für Rollstuhlfahrer ist eine Antragstellung nur nach Absprache möglich (Tel. 0511 54699400).
Behindertenparkplätze
Auf Behindertenparkplätzen darf ausschließlich mit dem blauen EU Parkausweis geparkt werden. Es reicht nicht, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein. Der EU-weit gültige blaue Parkausweis wird beim Ordnungsamt der Stadt (Bürgerbüro) ausgestellt.
Für den Antrag wird der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen:
Keinesfalls darf der Parkausweis von nicht behinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Strafe wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§281 StGB).
Weitere Parkerleichterungen
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangen Ausweis. Diesen Ausweis können Personen bekommen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis zwar nicht voll erfüllen, denen aber wegen ihrer schweren Behinderungen das Parken ebenfalls erleichtert werden soll. Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, im übrigen gelten aber die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
Der Ausweis wird beim zuständigen Ordnungsamt (Bürgerbüro) beantragt. Er gilt in allen Bundesländern und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Schwerbehinderte bekommen den orangen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen:
Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen binnen drei Monaten nach Feststellung in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Des Weiteren berechtigt die Feststellung einer Schwerbehinderung - sofern weitere Kriterien zutreffen - zum vorzeitigen Erhalt der Altersrente.
Falls Sie Fragen haben
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung - Braunschweig - Hannover.
Beratungszentrum Hameln
Sandstraße 20 a, 31785 Hameln
Telefon: 05151 94780
Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wird bei schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 100 bzw. 50-90 und einer Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag abgesetzt.
Falls Sie Fragen haben
Stadt Rinteln, Wohngeldstelle
Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403191
Fax: 05751 403323
Der Euroschlüssel
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen u. a. flächendeckend einheitliche behindertengerechte Anlagen zu finden. Spezielle Einrichtungen, wie beispielsweise Behindertentoiletten sind einem Personenkreis vorbehalten, welcher auf eine behindertengerechte und genormte Einrichtung und Ausstattung angewiesen ist.
Voraussetzungen sind Merkzeichen aG, B, H, BI oder Merkzeichen G und einen GdB von 70. Der Euroschlüssel wird von CBF Darmstadt e. V. zum Preis von 23 € und mit Behindertentoiletten - Verzeichnis für 30 € vertrieben.
Falls Sie Fragen haben
CBF Darmstadt e. V. - Euroschlüssel -
Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt
Telefon: 06151 8122 0
Fax: 06151 8122 81
E-Mail: info@cbf-darmstadt.de
E-Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de
So gibt es für behinderte Menschen beispielsweise diese Nachteilsausgleiche:
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"), Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen,
- steuerliche Erleichterungen,
- Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen)
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen oder
- im Arbeitsleben Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.
Das Landesamt legt die Gültigkeit des Ausweises in der Regel ab Eingang des Antrags fest. Man kann im Antrag einen früheren Termin beantragen, sofern eine Behinderung dann schon vorlag. Das kann wichtig sein, wenn z. B. Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr noch in Anspruch genommen werden sollen.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G und gehörlose Menschen mit Merkzeichen Gl, wenn der behinderte Mensch keine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhält. Von den schwerbehinderten Menschen, die von der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen wollen, wird eine Eigenbeteiligung von 80 € jährlich (40 € halbjährlich) erhoben. Dafür wird eine Wertmarke ausgegeben, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache (insbes. Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit.
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG. Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beansprucht werden.
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H und/oder Bl sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kriegsbeschädigte/andere Versorgungsberechtigte (Merkzeichen VB oder EB).
- Die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit Ausweismerkzeichen B oder Bl.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166
Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20, 31665 Stadthagen
jeden 3. Montag im Monat, 9:00-13:00 Uhr
Steuerliche Nachteilsausgleiche - Einkommensteuer
Insbesondere können jährliche Pauschbeträge steuermindernd geltend gemacht werden. Bei einem GdB von weniger als 50 muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein (Bezüge wie Rente wegen der Behinderung, Behinderung infolge Berufskrankheit oder dauerhafte Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit wegen der Behinderung).
Die Behinderten-Pauschbeträge betragen ab 2023 bei einem Grad der Behinderung:
- von 20-384 €
- von 30-620 €
- von 40-860 €
- von 50-1.140 €
- von 60-1.440 €
- von 70-1.780 €
- von 80-2.120 €
- von 90-2.460 €
- von 100-2.840 €
- Für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H) erhöht sich dieser Betrag auf 7.400 €, der Pflegepauschbetrag beträgt 1.800 €.
Finanzamt Stadthagen
Schloss, 31655 Stadthagen
Telefon: 05721 7050
Kraftfahrzeugsteuer
Die Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten ist:
- Steuerbefreiung
- H Hilflosigkeit bei Verrichtungen im täglichen Leben
- Bl Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung
- Steuerermäßigung um 50 Prozent (sofern nicht die "Freifahrt" für Busse und Bahnen gewählt wird)
- G Gehbehinderung
- Gl Gehörlosigkeit
- ohne Merkzeichen, aber mit orangefarbenem Flächenaufdruck
Falls Sie Fragen haben
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Montag bis Freitag: 8:00-17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Hauptzollamt Hannover, Außenstelle Hameln
Mühlenstraße 15, 31785 Hameln
Das Gebäude ist nicht barrierefrei.
Für Rollstuhlfahrer ist eine Antragstellung nur nach Absprache möglich (Tel. 0511 54699400).
Behindertenparkplätze
Auf Behindertenparkplätzen darf ausschließlich mit dem blauen EU Parkausweis geparkt werden. Es reicht nicht, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein. Der EU-weit gültige blaue Parkausweis wird beim Ordnungsamt der Stadt (Bürgerbüro) ausgestellt.
Für den Antrag wird der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen:
- aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
- Bl (Blind) benötigt.
- auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken (gekennzeichnet mit einem Rollstuhl-Symbol),
- im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
- im Zonenhalteverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken,
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden parken,
- in Einzelfällen (daher bitte vorher erkundigen!) kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn parken.
Keinesfalls darf der Parkausweis von nicht behinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Strafe wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§281 StGB).
Weitere Parkerleichterungen
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangen Ausweis. Diesen Ausweis können Personen bekommen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis zwar nicht voll erfüllen, denen aber wegen ihrer schweren Behinderungen das Parken ebenfalls erleichtert werden soll. Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, im übrigen gelten aber die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
Der Ausweis wird beim zuständigen Ordnungsamt (Bürgerbüro) beantragt. Er gilt in allen Bundesländern und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Schwerbehinderte bekommen den orangen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen:
- Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert) und B (Begleitperson) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert) und B (Begleitperson) und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Diejenigen an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
- Diejenigen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen binnen drei Monaten nach Feststellung in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Des Weiteren berechtigt die Feststellung einer Schwerbehinderung - sofern weitere Kriterien zutreffen - zum vorzeitigen Erhalt der Altersrente.
Falls Sie Fragen haben
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung - Braunschweig - Hannover.
Beratungszentrum Hameln
Sandstraße 20 a, 31785 Hameln
Telefon: 05151 94780
Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wird bei schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 100 bzw. 50-90 und einer Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag abgesetzt.
Falls Sie Fragen haben
Stadt Rinteln, Wohngeldstelle
Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403191
Fax: 05751 403323
Der Euroschlüssel
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen u. a. flächendeckend einheitliche behindertengerechte Anlagen zu finden. Spezielle Einrichtungen, wie beispielsweise Behindertentoiletten sind einem Personenkreis vorbehalten, welcher auf eine behindertengerechte und genormte Einrichtung und Ausstattung angewiesen ist.
Voraussetzungen sind Merkzeichen aG, B, H, BI oder Merkzeichen G und einen GdB von 70. Der Euroschlüssel wird von CBF Darmstadt e. V. zum Preis von 23 € und mit Behindertentoiletten - Verzeichnis für 30 € vertrieben.
Falls Sie Fragen haben
CBF Darmstadt e. V. - Euroschlüssel -
Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt
Telefon: 06151 8122 0
Fax: 06151 8122 81
E-Mail: info@cbf-darmstadt.de
E-Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de