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Gehörlosigkeit

Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache einen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen.

Geprüfte/r Gebärdensprachendolmetscher/in
(IHK geprüft): Michael Gieseking
Hundestraße 3, 32469 Petershagen
Mobil: 0171 7838671
Fax: 05702-851493

Wiebke Kögel
31700 Heuerßen/Stadthagen
Mobil: 0173 5182315
E-Mail: w.koegel@t-online.de