Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde.
Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Gleichstellung vorgenommen werden soll, wenn jemand infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Die gleichgestellten behinderten Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Überdies gibt die Gleichstellung Arbeitgebern Beschäftigungsanreize, denn Gleichgestellte werden bei den Pflichtplätzen im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenquote mitgezählt und somit spart ein Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe.
Es gibt zudem zusätzliche Fördermöglichkeiten über die Integrationsämter oder örtlichen Fürsorgestellen. Gleichgestellte behinderte Menschen haben im Betrieb neben dem Betriebs- oder Personalrat mit der Schwerbehindertenvertretung eine zusätzliche Interessenvertretung. Betroffene, bei denen die Voraussetzungen zutreffen, können einen Antrag bei der für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur stellen. Das kann mündlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Die Arbeitsagentur schickt den Antragstellerinnen und Antragstellern ein Formular zum Ausfüllen zu.
Auch der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb bekommen einen Fragebogen zugesandt und können Stellung nehmen. Dann prüft die Arbeitsagentur, ob im jeweiligen Fall die Voraussetzungen vorliegen und eine Gleichstellung ausgesprochen werden kann.
Antragstellung auf Gleichstellung
Agentur für Arbeit
Dauestraße 1 a, 31737 Rinteln
Telefon: 0800 4555500 (gebührenfrei)
Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Gleichstellung vorgenommen werden soll, wenn jemand infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Die gleichgestellten behinderten Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Überdies gibt die Gleichstellung Arbeitgebern Beschäftigungsanreize, denn Gleichgestellte werden bei den Pflichtplätzen im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenquote mitgezählt und somit spart ein Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe.
Es gibt zudem zusätzliche Fördermöglichkeiten über die Integrationsämter oder örtlichen Fürsorgestellen. Gleichgestellte behinderte Menschen haben im Betrieb neben dem Betriebs- oder Personalrat mit der Schwerbehindertenvertretung eine zusätzliche Interessenvertretung. Betroffene, bei denen die Voraussetzungen zutreffen, können einen Antrag bei der für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur stellen. Das kann mündlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Die Arbeitsagentur schickt den Antragstellerinnen und Antragstellern ein Formular zum Ausfüllen zu.
Auch der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb bekommen einen Fragebogen zugesandt und können Stellung nehmen. Dann prüft die Arbeitsagentur, ob im jeweiligen Fall die Voraussetzungen vorliegen und eine Gleichstellung ausgesprochen werden kann.
Antragstellung auf Gleichstellung
Agentur für Arbeit
Dauestraße 1 a, 31737 Rinteln
Telefon: 0800 4555500 (gebührenfrei)