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Feststellung einer Behinderung & Schwerbehindertenausweis

Um eine Behinderung feststellen zu lassen, muss man einen (Erst)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Schwerbehindertenrecht - ausfüllen. Der beste Zeitpunkt für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Erkrankung, Schädigung oder Beeinträchtigung konfrontiert ist. In dem Antrag muss man die gesundheitlichen Beeinträchtigen angeben sowie die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser nennen und ankreuzen, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zuerkannt werden sollen. Dazu liegen dem Antragsvordruck ausführliche Erläuterungen bei.

Den Antragsvordruck erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Rinteln. Sie können ihn auch beim zuständigen Landesamt bekommen.

Den Antrag können Sie formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Landesamt den amtlichen Antragsvordruck zu, dieser muss dann ausgefüllt zurück geschickt werden.

Nach Eingang des ausgefüllten Antrags fordert das Landesamt Stellungnahmen Ihrer Ärzte an und entscheidet danach über den Grad ihrer Behinderung.

Für Rinteln regional zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hannover
Schiffgraben 30 -32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166

Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20, 31665 Stadthagen

Für allgemeine Fragen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hauptstelle)
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Fax: 05121 304611
Internet: www.soziales.niedersachsen.de

Mit der Entscheidung über den Grad der Behinderung entscheidet das Landesamt auch darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt, wessen Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen und um Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

Gesundheitsmerkmale im Schwerbehindertenausweis

Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt:
  • - Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
  • aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • - Hilflos
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • - Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen. Das Kennzeichen berechtigt somit zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF - Rundfunkgebührenbefreiung
  • Tbl - Taubblind