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Schwerbehinderung

Mit der Bahn verreisen, das Internet nutzen, zum Arzt, ins Theater oder ins Kino gehen - für Menschen mit Behinderung ist das nicht selbstverständlich. Eine gleichberechtigte Teilhabe bleibt diesen Menschen oft verwehrt.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass eine Schwerbehinderung nicht nur körperliche Beeinträchtigungen umfasst, sondern auch durch geistige oder psychische Erkrankungen bedingt sein kann. Eine Schwerbehinderung muss folglich nicht sichtbar sein. Querschnittsgelähmte Menschen gelten z. B. ebenso als schwerbehindert, wie Betroffene mit einer Prothese, Patienten mit einer ausgeprägten Zuckerkrankheit ebenso wie solche mit anhaltenden Depressionen.

Entscheidend ist nicht in erster Linie die Art der Erkrankung, sondern die Dauer und Schwere der Beeinträchtigung. Wer für einen kurzen Zeitraum erkrankt, gilt demnach nicht als schwerbehindert, auch wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Erst wenn der Betroffene mindestens sechs Monate oder gar dauerhaft eingeschränkt ist, sind die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung erfüllt.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt die zuständige Behörde fest. In Deutschland lebten am Jahresende 2019 rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das waren 9,5 % der gesamten Bevölkerung.

Für Rinteln regional zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hannover
Schiffgraben 30 -32, 30175 Hannover
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Fax: 0511 89701-166

Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20, 31665 Stadthagen

Für allgemeine Fragen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hauptstelle)
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Internet: www.soziales.niedersachsen.de