Wohngeld
Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld gibt es für Mieter und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld kann jeder beantragen, dessen Einkommen für den Lebensunterhalt aber nicht zur Deckung seiner Wohnkosten ausreicht.
Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an die
Stadt Rinteln, Wohngeldstelle
Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403-329
Hinweis
Die Leistungsberechtigten haben grundsätzlich die Wahl zwischen Grundsicherung oder Wohngeld. Die Grundsicherungs- und die Wohngeldstelle prüfen, welche Leistung für den Antragsteller günstiger ist und informiert den Antragsteller entsprechend.
Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an die
Stadt Rinteln, Wohngeldstelle
Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Telefon: 05751 403-329
Hinweis
Die Leistungsberechtigten haben grundsätzlich die Wahl zwischen Grundsicherung oder Wohngeld. Die Grundsicherungs- und die Wohngeldstelle prüfen, welche Leistung für den Antragsteller günstiger ist und informiert den Antragsteller entsprechend.